Gesundheit

BMG streicht geplante Neuregelungen zum Zyto-Honorar

Eigentlich wollte das Bundesgesundheitsministerium die Apotheker-Vergütungund Preisbildung im Zyto-Bereich komplett neu regeln. Geplant waren ein neuesFixhonorar und Preisverhandlungen zwischen Herstellern und Krankenkassen.Doch im überarbeiteten Gesetzentwurf des geplanten Gesetzes für Sicherheit inder Arzneimittelversorgung ist von all diesen Regelungen keine Spur mehr. Dasdürfte die Krankenkassen erfreuen: Denn die sehen gar keinen Regelungsbedarf. Und: Bei der Inspektion von Zyto-Apotheken sollen künftig auch Abrechnungsunterlagen überprüft werden können.

Das geplante Gesetz für mehr Sicherheit in derArzneimittelversorgung (GSAV) ist das erste Gesetzesvorhaben vonBundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Arzneimittelbereich. MitteNovember stellte Spahn einen ersten Referentenentwurf vor, der auch für dieApotheker relevant ist. Denn mit dem GSAV will das BMG in erster Linie auf dieArzneimittel-Skandale des vergangenen Sommers reagieren.

Im Zyto-Bereich hatte das Ministerium eine kompletteUmwälzung der Apothekenvergütung sowie eine neue Preisbildung geplant. DerArbeitspreis der Apotheker sollte künftig als Fixhonorar in einer Höhe von 110Euro gezahlt werden, also deutlich mehr als die Apotheker derzeit erhalten. Außerdemsollten die Apotheker eigentlich bei der Abrechnung mit den Kassen nur noch dentatsächlichen Einkaufspreis erhalten, anstelle des Listenpreises abzüglichAbschlag. Die Preisverhandlungen sollten dann ausschließlich zwischen Kassenund Herstellern stattfinden. Geplant waren hier einheitliche regionaleRabattverträge für alle Kassen. Das BMG will damit etwa 300 Millionen Euro imJahr einsparen. Durch das neue Fixhonorar hatte das Ministerium mitMehrausgaben in Höhe von 120 Millionen Euro gerechnet.

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Doch diese Pläne existieren offenbar nicht mehr. Denn imGesetzentwurf (Bearbeitungsstand 11. Januar 2019), den das Ministerium in den kommenden Wochen dem Bundeskabinettzum Beschluss vorlegen will, ist von Neuregelungen im Bereich der parenteralenZubereitungen überhaupt keine Rede mehr. Nach wie vor enthalten undgeplant sind die Neuregelungen bei derApothekenüberwachung. Zur Erklärung: Das BMG plant, im Bundesgesetz genauereAngaben dazu zu machen, wann Apotheken auch unangemeldet inspiziert werdensollen.

Neu hinzu kommt allerdings eine Regelung, über die in den Monaten nach Bekanntwerden des Bottroper Zyto-Skandals häufiger diskutiert worden war. Und zwar will das BMG erreichen, dass bei den Apotheken-Inspektionen auch die Abrechnungsunterlagen der Apotheker überprüft werden können. Zur Erklärung heißt es im Gesetzentwurf, dass die Überwachungsbehörden so verstehen können, ob Wareneingang und der abgrechnete Warenausgang übereinstimmen.

Das Ministerium selbst wollte sich auf Nachfrage von DAZ.online nicht zu den Änderungen äußern. Man befinde sich noch in Abstimmung.

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