Gesundheit

Spahn weist Datenschutz-Kritik bei E-Patientenakte zurück

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Kritik amDatenschutz bei der geplanten elektronischen Patientenakte zurückgewiesen. „DerDatenschutz ist nicht löchrig. Der Patient entscheidet selbst, welcher ArztEinblick in seine Patientenakte hat“, sagte Spahn am Mittwoch beim Hauptstadtkongressin Berlin.

Die Süddeutsche Zeitung hatte am Dienstag berichtet, dassdie Patientenakte, der geplante Start ist 2021, zunächst eine entscheidendetechnische Einschränkung haben werde. Für Patienten werde es am Anfang nichtmöglich sein, auszuwählen, welche Informationen der elektronischen Akte welcherArzt, Apotheker oder Therapeut sehen dürfe und welche nicht. Beispielsweisekönnte dann ein Physiotherapeut, der eigentlich nur die Daten des Orthopädenbraucht, in der Akte auch sehen, dass eine Patientin einenSchwangerschaftsabbruch hatte, schreibt die Zeitung. Oder ein Apotheker erfahreautomatisch auch von der Psychotherapie seines Kunden.

Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte, dass es amAnfang keine Möglichkeit für Patienten geben wird, ihre elektronische Akteindividuell so einzustellen, dass je nach Arzt nur ein Teil der Informationeneinsehbar ist. Daran arbeite man aber, sagte ein Sprecher. Es gebe aber keineAbstriche beim Datenschutz. Denn der Patient entscheide immer selbst, ob einArzt überhaupt Einblick in die Akte bekomme und welche Daten darin gespeichertwürden.

Die elektronische Patientenakte soll laut Koalitionsvertrag2021 kommen. In der Datei können Patienten Befunde, Diagnosen,Behandlungsberichte oder Impfungen speichern lassen und haben damit theoretischimmer alle wichtigen Daten ihrer Krankheitsgeschichte griffbereit, zum Beispielauf dem Handy oder Tablet.

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