Persönliche Gesundheit

Schweden verbietet Rauchen – auch draußen

In Restaurants und Bars darf in Schweden schon seit mehr als zehn Jahren nicht mehr gequalmt werden. Ein neues Gesetz untersagt Gästen jetzt jedoch auch, mit ihren Zigaretten direkt vor die Tür zu gehen oder sich zum Rauchen auf die Terrasse zu setzen. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli.

Mit dem Schritt weitet Schweden das Rauchverbot deutlich aus – von geschlossenen Räumen auf Flächen im Freien. Neben dem Eingangsbereich von Restaurants sowie den Terrassen von Gaststätten ist das Rauchen in dem Land ab sofort auch auf Spielplätzen, auf Bahnsteigen und an Haltestellen untersagt. Alle Verbote gelten auch für E-Zigaretten.

Das Gesetz ist Teil des schwedischen Ziels, bis 2025 rauchfrei zu werden. Bereits 2014 hatte Schweden die niedrigste Quote an Rauchern im EU-Vergleich. Damals qualmten in dem skandinavischen Land nur knapp neun Prozent der Bevölkerung. Schweden ist das einzige EU-Land, in dem der Anteil rauchender Frauen (9,8 Prozent) höher ist als der Anteil rauchender Männer (7,5 Prozent).

Zum Vergleich: In Griechenland und Bulgarien lag der Anteil der Raucher bei 27 Prozent. In Deutschland rauchten der Statistik zufolge 2014 rund 15 Prozent der Bevölkerung.

Finnland: Rauchfrei bis 2035

Auch Schwedens Nachbarstaat Finnland arbeitet darauf hin, Zigaretten komplett aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Dort ist es erklärtes Ziel, bis 2035 rauchfrei zu werden. Dafür soll die Quote der Raucher unter den 15- bis 64-Jährigen auf unter zwei Prozent sinken.

Um das zu erreichen, hat das Land ebenfalls strenge Regeln eingeführt. Finnische Staatsbürger müssen sich etwa mindestens 24 Stunden außerhalb des Landes aufhalten, um Tabakerzeugnisse oder nikotinhaltige Liquids nach Finnland importieren zu dürfen. Außerdem haben Wohnungsgenossenschaften das Recht, ihren Mietern das Rauchen auf dem Balkon oder in Hinterhöfen zu untersagen.

In Deutschland ist der Nichtraucherschutz zum Großteil Länder- oder sogar Kommunensache und damit sehr unterschiedlich geregelt. Zwar herrscht zum Beispiel überall ein Rauchverbot in Gaststätten, manche Bundesländer erlauben jedoch kleine Raucherräume, andere nicht. Auch sonst können sich die Regelungen stark unterscheiden.

In München etwa ist das Rauchen auf öffentlichen Spielplätzen verboten. In Mecklenburg-Vorpommern hingegen stimmte der Landtag vergangenes Jahr gegen eine solche Regelung.

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