Gesundheit

Obszöne Anrufe im Notdienst – ein unterschätztes Problem? (mit Umfrage)

Auf manche Anrufe im Notdienst kann man getrost verzichten – das gilt insbesondere für solche, bei denen jemand ins Telefon stöhnt oder versucht, einen in ein Gespräch über Intimitäten zu verwickeln, ohne dass dahinter eine gesundheitsbezogene Fragestellung steckt. Wie können sich Apotheker:innen davor schützen? Und wie verbreitet ist das Problem tatsächlich?

Immer wieder klingelt das Telefon. Hebt die notdiensthabende Apothekerin ab, stöhnt ein Mann in den Hörer. Sie legt auf, er ruft sofort wieder an. Zwei Stunden lang dauert der Kampf, dann gibt er endlich auf. So geschehen in Hamburg: Auch wenn seit dem Vorfall schon einige Zeit vergangen ist, erinnert sich die Kollegin, die namentlich nicht genannt werden möchte, noch sehr genau daran. „Ich war mit der Situation völlig überfordert“, erzählt sie im Gespräch mit der DAZ.

Eine Statistik darüber, wie oft solche Situationen im Notdienst vorkommen, gibt es nicht – es drängt sich jedoch die Vermutung auf, dass derartige Anrufe keine Seltenheit sind. In den sozialen Medien berichten Kolleginnen von vergleichbaren Fällen. Und auch die erste Vorsitzende der Freien Apothekerschaft, Daniela Hänel aus Zwickau, brachte das Thema in einem kürzlich in der DAZ veröffentlichten Leserbrief zum Thema Notdienst auf den Tisch. Sexuelle Übergriffe am Telefon „nehmen verstärkt zu und können äußerst unangenehm sein“, schrieb sie.

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Doch was kann man tun, wenn man selbst betroffen ist? Die Apothekerin aus Hamburg wandte sich seinerzeit an ihre Kammer. So richtig wollte man sich dort nicht auf ihre Anfrage einlassen, berichtet sie. „Echte Hilfe habe ich nicht bekommen. Eine Mitarbeiterin hat mich allerdings darauf hingewiesen, dass ich im Notdienst natürlich weiterhin ans Telefon gehen müsse“, berichtet die Kollegin. „Die Reaktion hat mich wirklich enttäuscht.“

Einen Tipp bekam sie dann doch: Sie solle sich eine Trillerpfeife neben das Telefon legen und bei wiederholten Anrufen solcher Art auch davon Gebrauch machen. „Da war ich mir aber unsicher, ob man das nicht auch als Körperverletzung auslegen könnte“, sagt die Apothekerin. „Ich habe keine Lust darauf, dass mich hinterher jemand anzeigt, weil er einen Hörsturz erlitten hat.“ Das wollte die DAZ genauer wissen und fragte beim Berliner Juristen Ursus Koerner von Gustorf, Fachanwalt für Strafrecht, nach. Seine Antwort fällt klar aus: „Die Trillerpfeife ist erlaubt – es handelt sich hier um Notwehr.“

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