In seinem Eckpunktepapier zur Reformierung desApothekenmarktes schlägt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)Verbesserungen am Apothekenhonorar von insgesamt 375 Millionen Euro vor. DieSüddeutsche Zeitung schreibt nun, dass die Apotheker noch 120 Millionen Euromehr verlangen. Doch dabei handelt es sich offenbar um einen Rechenfehler.
Die Diskussion um die Reformierung des Apothekenmarktes istin der Publikumspresse angekommen. Die Süddeutsche Zeitung berichtet seit demgestrigen Sonntagabend sowohl von den Plänen von Bundesgesundheitsminister JensSpahn (CDU) als auch vom Gegenvorschlag der ABDA. Zur Erinnerung: Spahn hatteim Dezember ein Papier vorgelegt, in dem die teilweise Aufhebung derRx-Preisbindung in Form eines Boni-Deckels vorgeschlagen wird. Gleichzeitigsollen die Apotheker diverse Honorar-Verbesserungen erhalten, etwa durch dieVerdoppelung der Notdienstpauschale und die Einführung neuer pharmazeutischerDienstleistungen.
Die ABDA hatte darauf in der vergangenen Woche mit einem Gegenvorschlaggeantwortet: Ein Eckpunktepapier, das in wesentlichen Teilen dem Spahn-Planentspricht: Alle Honorar-Anpassungen wurden fast wortgleich von Spahnübernommen. Der einzige wirklich große Unterschied zum Spahn-Paket ist dieForderung eines Boni-Verbotes statt des vom Minister geplanten Boni-Deckels.
SZ: Eine recht unverhohlene Drohung
Doch die SZ behauptet in ihrem Artikel nun, dass dieApotheker zusätzlich zum Boni-Verbot auch mehr Geld von Spahn haben wollen.Unter der Zwischenüberschrift „Apotheker wünschen sich 120 Millionen Euro zusätzlich“heißt es mit Bezug auf das ABDA-Papier: „Man wünsche sich nun 495 MillionenEuro zusätzlich, heißt es darin, also 120 Millionen Euro mehr als von Spahnversprochen. Die Boni der Konkurrenz solle der Minister ganz verbieten. Fallser das nicht tue, werde man wieder auf das Versandhandelsverbot pochen, heißtes in dem Beschluss. Eine recht unverhohlene Drohung, könnte man meinen.“
Wie die SZ zu dieser Aussage kommt, ist nicht nachzuvollziehen. Denn aus dem ABDA-Papier geht keine solche Forderung hervor.Für die Einführung und Vergütung neuer Dienstleistungen schlägt die ABDA – wie Spahn– eine Vergütung von insgesamt 240 Millionen Euro pro Jahr vor. Weiter heißt esim ABDA-Papier: „Aufstockung der Finanzmittel des Nacht- und Notdienstfonds auf240 Mio. Euro (netto).“ Und: „Erhöhung der Gebühr bei der Abgabedokumentationspflichtiger Arzneimittel, insbesondere Betäubungsmittel, um 15Mio. Euro p.a.“ Weil in den Notdienstfonds jetzt schon pro Jahr etwa 120Millionen Euro einfließen, wäre dies eine Verbesserung um 375 Millionen Euro.
Die ABDA wollte sich bislang nicht zu der Meldung äußern.
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