Gesundheit

AKNR: Großhandel soll Präsenzapotheken bevorzugen!

Die Corona-Pandemie verschärft die Lieferengpässe bei Arzneimitteln bereits jetzt spürbar. Besonders deutlich wird das derzeit bei Paracetamol – doch in den Apotheken zeigen sich schon bei den nächsten Wirkstoffen die Folgen von Hamsterkäufen. Die Apothekerkammer Nordrhein fordert nun das Bundesgesundheitsministerium auf, den Großhandel anzuweisen, Präsenzapotheken bevorzugt zu beliefern. Bestellungen von Versandapotheken sollen nachrangig bedient werden, solche von ausländischen Versendern gar nicht. Wäre ein solches Vorgehen rechtlich möglich?

In Zeiten der Krise hamstern die Menschen offensichtlich gerne – und ohne Rücksicht auf andere. Das freut jene, die damit ein Geschäft machen. Seitens der großen Versender frohlockte man in letzter Zeit ganz unverblümt über die Zuwächse, die ihnen die Corona-Pandemie derzeit beschert. 

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Doch wenn an einer Stelle viel vorgehalten und verkauft wird, fehlt es an der anderen. Diese Ungleichverteilung blieb auch dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nicht verborgen. Vergangenen Freitag erließ es daher erstmals eine weitgehende Anordnung, wonach pharmazeutische Großhändler und pharmazeutische Unternehmer ihre Arzneimittellieferungen kontingentieren sollen: Apotheken und Großhandel sollen so viel lagern, wie es rechtlich vorgesehen ist – aber die Bestellmengen sollten nicht über die des Vorjahres hinausgehen. Überdies hat am heutigen Dienstag Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Apotheken, Großhandel und Hersteller gebeten, paracetamolhaltige Arzneimittel nur in der für den akuten Bedarfsfall nötigen Menge abzugeben. Apotheken und Ärzte sollen zudem therapeutische Alternativen prüfen.

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Weitere Maßnahmen nötig

Thomas Preis, Chef des Apothekerverbandes Nordrhein, hat bereits ein Versandverbot für alle Arzneimittel während der Coronakrise gefordert. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ist ebenfalls überzeugt, dass weitere Maßnahmen zugunsten der Vor-Ort-Apotheken nötig sind, um eine bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen – ihre Ideen gehen aber in eine etwas andere Richtung.

Gegenüber DAZ.online begrüßt die Kammer die Aufforderung Spahns, Paracetamol nur im akuten und alternativlosen Behandlungsfall abzugeben. Auch der Minister gehe in seinem Brief davon aus, dass es Aufgabe der Apotheken sei, in der pharmazeutischen Beratung Alternativen zu erwägen und zu prüfen, ob ein paracetamolhaltiges Arzneimittel alternativlos ist und – sollte dies der Fall sein – welche Menge des Präparats abzugeben ist. Die AKNR ist jedoch überzeugt, dass eine derartige Abwägung ausschließlich durch die Apotheke vor Ort unter Berücksichtigung der vollständigen Medikation des Patienten erfolgen kann. „Insbesondere Versandapotheken sind hierzu nicht in der Lage“, so die Kammer.

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