Gesundheit

Finnen können E-Rezepte in Estland einlösen

Es ist ein Novum in der Europäischen Union: Erstmals könnenEU-Bürger eine ärztliche Verordnung in einem anderen EU-Mitgliedstaat einlösen.Konkret geht es um finnische Patienten, die Rezepte aus ihrem Heimatland seit dieserWoche auch in Apotheken in Estland einlösen können – das E-Rezept macht esmöglich. Zehn weitere Länder sollen möglicherweise noch in diesem Jahr folgen, doch Deutschland ist so schnell nicht dabei. 

Während in Deutschland gerade erst die Vorbereitungen zurKonkretisierung des E-Rezepts beginnen, gibt es andernorts in Europa bereits einengrenzüberschreitenden Austausch von elektronischen Verordnungen. Wie dieEU-Kommission am vergangenen Montag vermeldete, erhalten finnische Patientenab sofort in Apotheken in Estland Arzneimittel, die ihnen ihr Arzt inFinnland elektronisch verschrieben hat. Wie das funktioniert? Die teilnehmendenApotheken im Aufenthaltsland können die elektronischen Verschreibungen über dieneue digitale E-Health-Dienste-Infrastruktur einsehen – schriftlicheVerordnungen müssen die Patienten nicht vorlegen. Die Regelung gilt für alleelektronischen Verschreibungen aus Finnland und für die estnischen Apotheken,die die Vereinbarung unterzeichnet haben.

„Wir müssen es den Menschen so einfach wie möglich machen,eine Behandlung oder Arzneimittel zu erhalten, wenn sie sich im EU-Auslandaufhalten“, erklärte Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt.Er hoffe, dass andere Länder dem Beispiel Finnlands und Estlands bald folgen.

Die Initiative ist Teil der EU-Strategie für digitaleGesundheitsversorgung und Pflege. Diese will die aufgeklärte Mitwirkung derPatienten verbessern, indem die Patienten Zugang zu ihren Gesundheitsdatenerhalten und die Kontinuität der Versorgung gewährleistet wird.

Austausch von E-Rezepten und Patientenkurzakten

Schon in der EU-Richtlinie über die Ausübung derPatientenrechte aus dem Jahr 2011 ist angelegt, dass die Mitgliedstaaten Gesundheitsdatensicher, effizient und interoperabel austauschen können. Konkret sollen zweigrenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen nun schrittweise in allenEU-Mitgliedstaaten eingeführt werden: elektronische Verschreibungen und Patientenkurzakten.Beide Leistungen werden durch die von der Europäischen Kommission finanziertedigitale E-Health-Dienste-Infrastruktur ermöglicht, die die nationalen E-Health-Diensteverbindet und über die Gesundheitsdaten ausgetauscht werden können. DaseHealth-Netz (das Netz der eHealth-Behörden in der EU) hat kürzlich nicht nurgrünes Licht für den Austausch elektronischer Verschreibungen zwischen Finnlandund Estland gegeben, sondern auch für den Austausch von Patientenkurzaktenzwischen Tschechien und Luxemburg. Die Kommission betont: Bei all dem werden dieDatenschutzvorschriften strikt befolgt – Patienten müssen ihre Einwilligungerteilen, bevor die Dienste genutzt werden können.

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