Das Coronavirus Sars-CoV-2 breitet sich in Italien weiter aus: Inzwischen gibt es, neben der Lombardei und Venetien, auch Fälle in Süd- und Mittelitalien. Die Regierung hat in einem Dekret einen Notfallplan mit Vorgaben für das Gesundheitssystem beschlossen. Die Apothekerkammer informiert die Inhaber jetzt auf Basis dieses Dekrets, dass sie ihre Apotheken planmäßig geöffnet lassen sollen. Die Apotheker müssten die erste Anlaufstelle für die Menschen bleiben. Für den Kundenkontakt gibt die Kammer Schutzmaßnahmen vor, unter anderem soll immer nur ein Kunde in die Apotheke gelassen werden. Einige Apotheken versorgen seitdem nur noch über ihre Notdienstklappen.
Bislang waren die Coronavirus-Fälle auf mehrere Kommunen in Norditalien beschränkt. Auf Sizilien gibt es nun aber den ersten Fall. Eine Frau aus Bergamo in der nördlichen, besonders betroffenen Region Lombardei sei in Palermo positiv getestet worden, erklärte Regionalpräsident Nello Musumeci am heutigen Dienstag. Italienische Medien meldeten zudem einen ersten Fall in der Toskana. Außerdem meldete Südtirol den ersten wahrscheinlichen Fall. Bei einem Mann aus Terlan sei der zweite Test positiv gewesen, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher am Montagabend. Außerdem betroffen sind Venetien, Emilia-Romagna, Piemont und die Region Latium.
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Die italienische Regierung hat daher nun ein Notfalldekret erlassen, in dem mehrere Maßnahmen vorgeschrieben werden, die eine weitere Verbreitung verhindern sollen. Unter anderem wird Ärzten vorgegeben, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie auf eine Person treffen, die auffällige Symptome zeigt. Personen, die in öffentlichen Einrichtungen und Gesundheitseinrichtungen arbeiten, werden angewiesen, in gewissen Abständen Flächen zu desinfizieren und den Müll regelmäßig zu entsorgen. Außerdem wird geregelt, wie und an wen mögliche neue Infektionen gemeldet werden.
Rote und gelbe Zone im Krisengebiet
Basierend auf diesem Dekret hat die Apothekerkammer des Landes (FOFI) jetzt einen Notfallplan für die Apotheken in den insgesamt elf Krisengebieten in der Lombardei und dem Veneto erstellt. Darin werden die Gebiete in gelbe und rote Zonen unterteilt. In roten Zonen ist die Infektionsquote am höchsten. Grundsätzlich werden Apotheken dazu angewiesen, nicht wegen des Coronavirus zu schließen und ihre Öffnungszeiten und Notdienste – wie gesetzlich vorgegeben – nicht umzustellen. In der gelben Zone sollen die Apotheker darauf achten, dass die Abstände zwischen ihnen und den Kunden größer sind. Gleichzeitig sollen dauerhaft Atemschutzmasken getragen werden. Die Verkaufsflächen sollen regelmäßig desinfiziert werden. Wenn keine Einmalhandschuhe getragen werden, sollen die Apotheker vermeiden, sich mit den Händen ins Gesicht zu fassen.
In der roten Zone gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Wenn es die Apothekenräume und die Umgebung der Apotheke zulassen, soll immer nur ein Patient die Apotheke betreten. Einige Apotheken haben in den vergangenen Tagen daher bereits angefangen, nur noch über die Notdienstklappe zu versorgen (s. Foto). Die Apotheker sollen sicherstellen, dass nur Patienten mit Mundschutz die Apotheke betreten. Neben den oben beschriebenen Pflichten zur Desinfektion kommt außerdem hinzu, dass die Apotheker auf eine alternative Möglichkeit zur Beschaffung von Desinfektionsmittel hinweisen sollen, falls sie selbst keines mehr auf Lager haben.
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