Mit dem geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz will dasBundesgesundheitsministerium auch den Botendienst neu regeln. Erstmals soll dieDienstleistung genauer gesetzlich definiert werden, zudem sollen neue Ansprücheund Voraussetzungen für den Botendienst geschaffen werden. Die Apotheker sehendas teilweise skeptisch. In einem Handzettel für die Delegierten erklärt dieBayerische Landesapothekerkammer (BLAK), dass die Botendienst-Praxis ja gutfunktioniere. Wenn schon, müssten die Dienste als Kassenleistung etabliertwerden.
Beim geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz wird es in denkommenden Wochen spannend: In dieser Woche findet imBundesgesundheitsministerium (BMG) die Anhörung der Fachverbände statt, bei der dieExperten aus den Verbänden ihre Positionierungen nochmals persönlich vortragenkönnen. Anschließend will das BMG eine Kabinettsvorlage erstellen, schon AnfangJuni soll das Vorhaben dann vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Was in dieser Kabinettsvorlage stehen wird, ist derzeitallerdings noch völlig offen. Denn wie DAZ.online bereits berichtete, habenzwei verschiedene Ministerien in der Ressortabstimmung Änderungsbedarf angemeldet:das Bundeswirtschafts- und das Bundesjustizministerium. Und auch die Apothekerhaben noch Gesprächsbedarf: Seit Wochen schon fordern sie vehement dieBeibehaltung des „alten“ Rx-Boni-Verbotes, das im Arzneimittelgesetz verankertist. Das BMG allerdings will den Satz zur Rx-Preisbindung für EU-Versender ausdem AMG streichen und somit auf ein Vertragsverletzungsverfahren der EUreagieren.
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BLAK: Rx-Versandverbot bleibt beste Lösung
Die Bayerische Landesapothekerkammer hat nun für die Delegiertender Kammerversammlung einen Handzettel erarbeitet.Das Papier soll den Apothekern dabei helfen, die Forderungen der Pharmazeutenin Gesprächen mit der Politik vorzutragen. Auch in diesem Papier geht es inerster Linie um die Gleichpreisigkeit. Die BLAK begrüßt zwar das grundsätzlicheVorhaben des BMG, die Apotheke vor Ort zu stärken. Die Kammer weist darauf hin,dass die „echte Preisbindung“ nicht mehr gewährleistet sei, wenn der AMG-Satzgestrichen wird. Denn: „Mit der Streichung würde die Preisbindung fürPKV-Versicherte und Selbstzahler bei Bezug im Ausland nicht mehr gelten (…)Weiter sinken auch die Chancen, dass die damit verbleibende Preisbindung fürGKV-Versicherte vor dem EuGH bestätigt werden kann.“
Sollte das Ministerium bei der Streichung bleiben – was dasHaus von Minister Jens Spahn (CDU) bereits in einem Brief an die EU-Kommissionangekündigt hatte – sieht die Kammer Bayern nur einen Ausweg: dasRx-Versandverbot. Zur Erklärung: Die ABDA-Mitgliederversammlung hatte im Januarbeschlossen, dass die ABDA wieder das Rx-Versandverbot einfordert, wenn die vonder Regierung geplanten Maßnahmen nicht ausreichen, um die Gleichpreisigkeitwiederherzustellen. Die BLAK verweist in diesem Zusammenhang auf BayernsGesundheitsministerin Melanie Huml (CSU), die kürzlich auf dem BayerischenApothekertag erklärt hatte, dass sie das Verbot eigentlich weiterhin bevorzuge.Wörtlich heißt es im BLAK-Papier: „Mit der bayerischen Gesundheitsministerin MelanieHuml und der Bayerischen Landesregierung sieht die BLAK daher in dem Verbot desVersandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach wie vor die ‚1A-Lösung‘zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke.“
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