Auf den vor allem bei älteren Menschen beliebten Werbeverkaufsfahrten wird so allerlei angeboten – von der Heizdecke bis zu manch einem Vitaminpräparat. Die Bundesregierung setzt dem nun klare Grenzen: Sie beschloss am gestrigen Mittwoch das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei missbräuchlichen Praktiken auf sogenannten „Kaffeefahrten“. Neben einem Verkaufsverbot von Nahrungsergänzungsmitteln wird der Bußgeldrahmen von 1.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht.
Ältere Menschen nehmen gerne an Kaffeefahrten teil. Auf solchen Fahrten werden ihnen dann mit teilweise irreführenden und aggressiven Verkaufsmethoden vielfach überteuerte Produkte angeboten. Verkauft werden häufig auch Vitamin- und Mineralstoffpräparate. Der übermäßige Verzehr solcher Präparate kann sich jedoch bekanntermaßen nachteilig auf die Gesundheit auswirken.
Die Bundesregierung will diesen Markt nun strenger regulieren als bisher: Sie hat am gestrigen Mittwoch ein Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei missbräuchlichen Praktiken auf sogenannten „Kaffeefahrten“ beschlossen, wie aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hervorgeht. In dem Gesetz ist demnach neben dem Verbot des Angebots von Nahrungsergänzungsmitteln auf Werbeverkaufsfahrten die Erhöhung des Bußgeldrahmens von 1.000 auf 10.000 Euro geregelt.
Sorge um die eigene Gesundheit darf nicht ausgenutzt werden
„Der Geschäftemacherei mit Nahrungsergänzungsmitteln auf ‚Kaffeefahrten‘ schieben wir einen Riegel vor“, erklärte Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) zu dem Gesetz. „Es ist verantwortungslos, die Sorge um die Gesundheit gerade älterer Menschen auszunutzen. Dieses Modell darf keinen Erfolg mehr haben – vor allem, um gesundheitliche Risiken für die Verbraucher zu minimieren.“
Bereits in der Vergangenheit gab es wiederholt Bemühungen auch vonseiten der Apothekenkammern, den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln auf Kaffeefahrten zu unterbinden, wie DAZ.online berichtete. Zwar gibt es im Arzneimittelgesetz (AMG) ein generelles Verbot für den Verkauf von Arzneimitteln im Reiseverkehr. Doch diese Vorschrift gilt nicht für Präparate, die auch außerhalb der Apotheken verkauft werden dürfen, wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel. Diese Lücke soll das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei missbräuchlichen Praktiken auf sogenannten „Kaffeefahrten“ künftig schließen.
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