In einem presserechtlichen Verfahren hat der seit geraumerZeit behördlich lahmgelegte Pharmahändler Lunapharm einen Teilerfolg gegen den FernsehsenderRBB errungen. Die Berichterstattung über das Brandenburger Unternehmen seiteilweise vorverurteilend und damit unzulässig gewesen, entschied dasLandgericht Berlin. Andere Aussagen beanstandete das Gericht hingegen nicht,zudem muss der RBB keinen Schadenersatz zahlen. Rechtskräftig ist das Urteilnoch nicht.
Fast ein Jahr ist es her, dass ein Bericht des RBB-TV-Magazins„Kontraste“ für Aufsehen sorgte und das Vertrauen in die Arzneimittelsicherheit erschütterte: Über illegale und abenteuerliche Handelswege sollenin griechischen Kliniken gestohlene Arzneimittel – insbesondere Zytostatika – über Parallelhändlerauf den deutschen Markt gekommen sein, hieß es in dem Beitrag. Im Fokus der Berichterstattung: das im brandenburgischenMahlow ansässige Unternehmen Lunapharm. In der Folge richtete das LandBrandenburg eine Taskforce ein, um die Geschehnisse aufzuarbeiten. Zudem wurdeLunapharm sowohl die Großhandels- als auch die Herstellungserlaubnis entzogen. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen in der Angelegenheit ebenfalls. Der Fallschlug auch in der übrigen Presse hohe Wellen – und er führte zugesetzgeberischen Aktivitäten.
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Doch Lunapharm sieht sich bis heute zu Unrecht mitkriminellen Machenschaften in Verbindung gebracht und weist alle derartigen Vorwürfevon sich. Vielmehr startete das Unternehmen den Gegenangriff und erhob eine zivilrechtlicheKlage gegen den RBB. Es geht um die Unterlassung verschiedener Äußerungen in einer „Kontraste“-Sendung vom vergangenen Sommer. Am 13.Juni hat das Gericht nun sein Urteil mündlich verkündet (Az.: 27 O 555/18).
Nur teilweise unzulässige Verdachtsberichterstattung
Wie der Pressesprecher des Landgerichts mitteilte, wurde derKlage zum Teil stattgegeben – im Übrigen wurde sie aber abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichtssei der Teil der Berichterstattung, der Lunapharm unter den Verdachtkrimineller Machenschaften gestellt habe, „als Verdachtsberichterstattungunzulässig“ gewesen. Insbesondere deshalb, weil diese vorverurteilendgewesen sei. Den Teil der Berichterstattung, der sich mit der Frage einermöglichen Unwirksamkeit der Krebsmedikamente befasst habe, befanden die Richterdagegen für zulässig. Denn hier, so der Gerichtssprecher, sei es um das Patientenwohl gegangen, und dieUnwirksamkeit der Medikamente sei nicht vorverurteilend als feststehende Tatsachedargestellt worden.
Die von Lunapharm zusätzlich erhobene Klage auf Feststellungdes ihr entstandenen Schadensersatzes hat das Landgericht wiederum abgewiesen.
Das letzte Wort ist nicht gesprochen
Das landgerichtliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können innerhalbeines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Berufung beimKammergericht einlegen.
Der Sprecher des RBB, Justus Demmer, erklärte in einerersten Stellungnahme: „Wir sind weiter von der Richtigkeit unserer Recherchenüberzeugt, werden das Urteil eingehend prüfen und behalten uns explizit vor,Berufung einzulegen“. Daneben verwies er auf laufende Ermittlungen derStaatsanwaltschaft Potsdam in dem Fall.
Der Sprecher von Lunapharm, Klaus Kocks, sprach von einer „Klatschefür den RBB“. Er verwies darauf, dass es bei der Überprüfung derRückstellproben keinerlei Hinweise auf Unwirksamkeit eines Medikaments gegebenhabe. „Im Übrigen werden wir eine Schadenersatzklage gegen das Land Brandenburgeinreichen“, kündigte Kocks an. Lunapharm geht zudem gegen die Verfügungen ausBrandenburg vor, die dem Unternehmen die Herstellung und den Handel mitArzneimitteln verbieten. Diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
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