Gesundheit

Neue Testnachweispflichten in bayerischen Kitas und Preisanpassung für die Apotheken

Wenn kommende Woche in Bayern die Kitas wieder öffnen, gelten neue Testverpflichtungen: Für Kinder ab einem Jahr bis zur Einschulung besteht eine Testnachweispflicht, dreimal wöchentlich ist ein solcher Nachweis zu erbringen. Für die nötigen Selbsttests erhalten die Familien weiterhin Berechtigungsscheine, die sie in der Apotheke einlösen können – und die Apotheken bekommen dafür seit Jahresbeginn auch wieder mehr Geld. Und sie sollten sich aufgrund der Ausweitung der Testpflichten auf eine erhöhte Nachfrage einstellen.  

Ab dem kommenden Montag (10. Januar) gelten für Bayerns Kinder in der Tagesbetreuung (etwa Kita oder Kindertagespflege) neue Testverpflichtungen. Beschlossen wurden die Neuerungen bereits vor einem Monat. Demnach gilt ab nächster Woche eine Testnachweispflicht für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung. Die Sorgeberechtigten müssen dreimal pro Woche glaubhaft den Nachweis erbringen, dass sie ihr Kind mittels Selbsttest negativ auf das Coronavirus getestet haben. Bislang musste erst ab drei Jahren und nur zweimal die Woche getestet werden. Darüber hinaus gehende Tests waren freiwillig. Die Familien erhalten weiterhin Berechtigungsscheine zum kostenlosen Bezug von Selbsttests in den Apotheken. Die Apotheken sollten sich also auf eine erhöhte Nachfrage einstellen. 

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Einlösen können die Eltern die Berechtigungsscheine bereits – und die Apotheken bekommen seit dem 1. Januar auch wieder mehr Geld für die Selbsttests. Zuletzt erhielten sie pro Test Sachkosten in Höhe von 3,50 Euro sowie 0,70 Euro für Beratung, also insgesamt 42 Euro brutto für zehn Tests. Doch die Apotheken taten sich in den vergangenen Wochen schwer, zu diesen Preisen Selbsttests zu beschaffen – vor allem die beliebten Lollytests. Mittlerweile hat auch der Freistaat erkannt, dass die 3,50 Euro den aktuellen Marktverhältnissen nicht gerecht werden. Daher zahlt er seit dem Jahreswechsel Sachkosten in Höhe von 4,76 Euro, einschließlich Umsatzsteuer, je Antigen-Test zur Eigenanwendung. Hinzu kommen 0,83 Euro brutto für die Beratung. So gibt es nun 55,90 Euro für zehn Tests.

Und was gilt jetzt für die Kinder in Bayern? Den ersten Testnachweis müssen sie am ersten Kita-Besuchstag nach den Ferien erbringen. Kinder, deren Eltern einen solchen nicht vorlegen, dürfen an den Angeboten der Kindertagesbetreuung nicht teilnehmen. Der Testnachweis kann auch durch die Teilnahme an PCR-Pooltestungen erbracht werden, wenn dies in der Kinderbetreuung angeboten wird. Möglich sind auch PoC-Antigen-Schnelltests im Rahmen der Bürgertestung beziehungsweise PCR-Tests.

Bayerns Gesundheitsministerium und Sozialministerium appellierten an die Eltern, Kinder und sich selbst am letzten Ferienwochenende zusätzlich selbst zu testen oder kostenlose Bürgertestangebote in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen rund um die Kindertagesbetreuung in Bayern finden Sie hier.

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