Gesundheit

Spahn plant Aut-idem für Privatversicherte

Im überarbeiteten Entwurf für das Gesetz zur Stärkung derVor-Ort-Apotheken hat das Bundesgesundheitsministerium eine Forderung desvergangenen Apothekertags aufgegriffen: Künftig soll es auch eine Aut-idem-Regelung fürPrivatversicherte geben – verankert in der Apothekenbetriebsordnung.

Beim deutschen Apothekertag im vergangenen Oktober inMünchen hat die Hauptversammlung einen Antrag verabschiedet, mit dem sie den Verordnungsgeberaufgefordert hat, „die rational nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlungzwischen Kassen- und Privatrezepten hinsichtlich der Aut-idem-Regelungdahingehend zu korrigieren, dass auch bei Privatverordnungen statt desverordneten Arzneimittels ein in Wirkstoff und Dosierung gleiches Arzneimittelabgegeben werden darf, solange der Arzt dies auf dem Rezept nicht ausdrücklichausgeschlossen hat“.

Diesen Wunsch hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)offensichtlich erhört. Im derzeit kursierenden Entwurf für den Kabinettsentwurf zum Apotheken-Stärkungsgesetz (Stand 13. Juni 2019), der DAZ.online exklusiv vorliegt, ist an einigenStellen nachgebessert worden – vor allem an der Regelung im § 129 SGB V, diekünftig die Gleichpreisigkeit sichern soll. Doch die Apotheker müssen offenbarauch auf zunächst geplante Erhöhungen bei der Notdienstpauschale und derBtM-Gebühr verzichten. 

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Dafür soll das PKV-Aut-idem kommen: Im Rahmen derArzneimittelversorgung von PKV-Versicherten, Beihilfeempfängern undSelbstzahlern wird die Möglichkeit geschaffen, verschriebene Arzneimittel gegenwirkstoffgleiche Arzneimittel zu ersetzen. Voraussetzung für den Austausch inder Apotheke soll sein, dass der Arzt diesen nicht ausgeschlossen hat undüberdies der Patient einverstanden ist. Erklärtes Ziel: Die Neuregelung soll eineBegrenzung der Ausgabenentwicklung für Arzneimittel bewirken. 

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