Gesundheit

Gewürz-Rückruf: Karzinogene Chemikalie in mehreren Produkten nachgewiesen – Heilpraxis

Ethylenoxid in Sesamsamen gefunden – Rückruf eingeleitet

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie ein Gewürz-Händler informieren über einen Warenrückruf von mehreren Produkte mit Sesamsamen. Grund ist eine mögliche Kontamination mit Ethylenoxid – einem Mittel, dass zwar zur Desinfektion erlaubt ist, allerdings keinen Lebensmittelkontakt haben darf, da diese Chemikalie erbgutverändernd und krebserzeugend beim Menschen wirkt.

Betroffen sind verschiedene Produkte der Marke SULTAN von der KAR GmbH aus Köln. „Die Ware soll nicht mehr verzehrt werden“, warnt der Lieferant. Kundinnen und Kunden können die Ware zur jeweiligen Verkaufsstelle zurückbringen, der Kaufpreis werde dort erstattet.

Wo wurden die Sesamsamen verkauft?

Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden die Sesamsamen-Produkte überwiegend in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gehandelt.

Welche Waren sind betroffen?

Der Rückruf umfasst verschiedene Produkte der Marke „SULTAN Susam / Sesamsamen geschält“. Alle betroffenen Artikel haben das Mindesthaltbarkeitsdatum 26. August 2022 sowie die Losnummer K6. Die Waren wurden in folgenden Füllmengen angeboten:

  • 85 Gramm Glas,
  • 175 Gramm PET Dose,
  • 200 Gramm Beutel,
  • 400 Gramm PET Dose,
  • 400 Gramm Beutel,
  • 800 Gramm Beutel,
  • 2,5 Kilogramm Kunststoffeimer,
  • 5 Kilogramm Kunststoffeimer.

Ethylenoxid: Kein Grenzwert ohne Gesundheitsrisiko

Aufgrund zahlreicher weiterer Rückrufe von Sesamsamen, die mit Ethylenoxid verunreinigt waren, hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kürzlich eine gesundheitliche Bewertung von Ethylenoxid-Rückständen in Sesamsamen veröffentlicht. Die Samen stammen in der Regel aus Indien. In der EU gilt ein vollständiges Anwendungsverbot für Ethylenoxid in Pflanzenschutzmitteln, da dieses beim Menschen erbgutverändernd und karzinogen wirkt. In Biozidprodukten sei das Mittel jedoch zur Desinfektion erlaubt, allerdings nur, wenn es keinen Kontakt zu Lebensmitteln hat. Demnach gäbe es auch keinen Grenzwert ohne Gesundheitsrisiko.

Das BfR kommt zu dem Schluss, dass „aufgrund der Irreversibilität und der höheren Wahrscheinlichkeit von Sekundärwirkungen wie Kanzerogenität einmalige hohe Aufnahmen von Ethylenoxid in jungem Alter von besonderer Besorgnis sind und grundsätzlich vermieden werden sollte“. Der Verzehr von kleineren Aufnahmemengen über längere Zeiträume sei mit einer „geringen Besorgnis“ für die Entwicklung von Krebs verbunden. (vb)

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