Gesundheit

Rechnungshof wirft BMG überhöhte Corona-Zahlungen vor

Das Bundesgesundheitsministerium hat nach einem neuen Bericht des Bundesrechnungshofs in der Corona-Krise für Schutzmasken zeitweise überhöhte Erstattungen an Apotheken gezahlt. So habe es bei der Erstattung von Masken für Menschen mit hohem Risiko „eine deutliche Überkompensation“ zugunsten der Apotheken gegeben, heißt es in dem Bericht der Rechnungsprüfer an den Haushaltsausschuss des Bundestags.

Die Vergütung der Apotheken für die Ausgabe von FFP-2-Masken an Risikogruppen ist erneut in den medialen Fokus geraten. Nach einem Bericht des Bundesrechnungshofs sollen diese überhöht gewesen sein, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Die Rechnungsprüfer bemängeln zudem, dass keine alternativen Vertriebswege geprüft worden seien.

Insgesamt kostete die Abgabe der Masken bis Anfang April 2,1 Milliarden Euro. „Nicht aufklären“ ließ sich laut dem Bericht dabei, wie Spahns Ministerium zum bezahlten Erstattungspreis von 6 Euro pro Maske kam. Eine „Überkompensation“ für die Apotheker dürfte nach Ansicht der Rechnungsprüfer auch noch der im Februar auf 3,90 Euro gesenkte Erstattungsbetrag gewesen sein.

„Preisanalysen, aus denen sich diese Beträge hätten ableiten lassen können, konnte das Bundesgesundheitsministerium nicht vorlegen“, zitiert die dpa aus dem Bericht der Rechnungsprüfer. Bereits Ende Januar habe es zertifizierte FFP2-Masken für unter 1 Euro gegeben.

Ausdrücklich forderte der Bundesrechnungshof vom Gesundheitsministerium, „bei künftigen Maßnahmen zulasten der Steuerzahler stärker auf eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Mittelverwendung zu achten“.

Das kritisierte Ministerium erläutert in einer im Prüfbericht enthaltenen Stellungnahme, für die kostenfreie Abgabe der Masken habe es nach einem Beschluss einer Bund-Länder-Spitzenrunde vom November nur vier Wochen Zeit gegeben. Der Erstattungsbetrag sei auf eine Markterhebung zurückgegangen.

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