Eine neue Erkältungskombi aus Ibuprofen plus Phenylephrin wird es nicht geben. Und Hydrocortison mit 1 Prozent bleibt auch künftig verschreibungspflichtig. Was empfiehlt der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht sonst noch nach seiner ersten Sitzung in diesem Jahr?
- Desfesoterodin
Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht - Zubereitungaus Ibuprofen und Phenylephrinhydrochlorid
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht - Permethrinzur Anwendung beim Hund
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht - Hydrocortison1 % zum äußeren Gebrauch
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht
Diese Punkte standen in der ersten Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht (SAVV) beimBfArM am 22. Januar 2019auf der Tagesordnung. Das Ergebnis: 50:50. Bei zwei Arzneimitteln folgte der SAVV dem Ansinnen der Antragsteller,bei Hydrocortison zum äußeren Gebrauch in einer Stärke von 1 Prozent und der neuen Ibuprofen-Phenylephrin-Kombi legte er jedochVeto ein.
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Derzeit sind Zubereitungen mit Hydrocortison nur in einer Konzentration von 0,25 Prozent bis 0,5 Prozent verschreibungsfrei in der Apotheke erhältlich. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Denn der SAVV lehnte ab, Apotheken auch höher konzentrierte topische Hydrocortisonzubereitungen im Rahmen der Selbstmedikation an die Hand zu geben. Somit bleibt der OTC-Switch von beispielsweise Ebenol® 1 Prozent Creme oder Hydrocutan® Salbe 1 Prozent aus.
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