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Altmaier bittet Scholz um Lockerung der Bonpflicht

Gut zwei Wochen vor der geplanten Einführung der Bonpflicht für Händler dringt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf Änderungen in letzter Minute. Der CDU-Politiker forderte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) auf, die Vorgabe aus dem Gesetz zu streichen, das am 1. Januar 2020 in Kraft treten soll.

Die Pflicht, bei jeder Transaktion in Geschäften oder Cafés einen Beleg auszugeben, werde „zu einem erheblichen Mehraufwand an Bürokratie führen“, schrieb Altmaier an seinen Kollegen. Zudem werde die Umwelt stark belastet, da die häufig auf Thermopapier gedruckten Bons zu Milliarden „direkt im Müll landen“ würden. Das Schreiben lag der Deutschen Presse-Agentur vor, zuvor hatte die Bild-Zeitung (Samstag) darüber berichtet.

„Ich kann bestätigen, dass Bundeswirtschaftsminister Altmaier mit Bundesfinanzminister Scholz im Austausch zum Thema Bonpflicht ist“, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums am Samstag. Zum konkreten Inhalt wollte er sich nicht äußern. Das Finanzministerium hatte zuletzt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Katja Hessel geschrieben, es sei ausdrücklich vorgesehen, dass anstelle eines Papierbelegs ein elektronischer Beleg erstellt werden kann, wenn der Kunde zustimmt.

Altmaier: Folgen sind beträchtlich

Altmaier betonte in seinem Brief vom 12. Dezember: „Die Folgen dieser Regelung sind beträchtlich.“ So rechne die Handelskette Rewe mit 140.000 Kilometern zusätzlicher Kassenbons im Jahr. Altmaier verwies darauf, dass der Gesetzentwurf von 2016 eine Belegpflicht auf Kundenwunsch vorgesehen habe. „Diese Regelung wurde im parlamentarischen Verfahren zu einer allgemeinen Belegausgabepflicht ausgeweitet.“ Er hoffe nun „auf eine kurzfristige einvernehmliche Lösung im Sinne der Unternehmen und der Umwelt“.

Altmaier verwies auf eine mögliche Ausnahmeregelung. Diese sollte genutzt werden. Er forderte Scholz auf, einen sogenannten Anwendungserlass vom Juni so zu überarbeiten, dass vor allem Geschäfte ausgenommen werden, „in denen Kunden typischerweise gar keinen Beleg wünschen“. Vor allem Handelsverbände laufen Sturm gegen die Bonpflicht. Sie verweisen vor allem auf hohe Umrüstungskosten für Ladenkassen.

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Die neue Bon-Pflicht: Was ist zu beachten?

Im Kampf gegen den seit Jahren grassierenden Steuerbetrug am Ladentisch sollen mit dem Jahreswechsel Kassen technisch aufgerüstet werden. Bei jeder Transaktion sollen Händler dann auch einen Beleg ausgeben – ob beim Bäcker oder am Tresen im Club. Laut dem Kassengesetz sollen Kassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher werden. Ursprünglich sollten Kassen bis zum Jahresbeginn 2020 die neuen Vorschriften erfüllen, das Finanzministerium räumte nun Zeit bis Ende September ein. Die Bonpflicht gilt trotzdem schon von Januar an. Das Kassengesetz war am 22. Dezember 2016 erlassen worden.

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