Übelkeit, ein dröhnender Schädel und zittrige Hände – klingt nach einem klassischen Kater.
Um die unangenehmen Symptome zu lindern, gibt es unterschiedlichste Möglichkeiten. Während einige auf frische Luft oder Kaffee setzen, greifen andere auf Schmerztabletten oder Anti-Kater-Mittel zurück.
Diese könnten allerdings bald komplett aus dem Verkauf genommen werden. Laut einem Urteil der Frankfurter Oberlandesgerichts sind deren Werbeversprechen nämlich mit unzulässigen gesundheitsbedingten Aussagen versehen.
Katermittel sollen Regeneration unterstützen
Die besagten Anti-Kater-Mittel gibt es im Handel oder Online in Form von Tabletten oder Shots. Inhaltlich bestehen sie meist aus einer Mischung von Elektrolyten, Vitaminen und Pflanzenstoffen.
Sie sollen dem Körper schnellstmöglich die Vitalstoffe zuführen, die er durch den vom Alkohol verursachten Wasserverlust einbüßen musste.
Unabhängig von der Wirksamkeit der Mittel sprechen locken sie die Konsumenten oft mit Angaben auf der Verpackung wie „beugt Kater vor“ oder „wirkt gegen Kopfschmerzen und Übelkeit“.
Das Gericht sieht diese als unzulässige krankheitsbedingte Aussage an, die dem Käufer – ähnlich wie Medikamente – das erfolgreiche Vorbeugen oder Behandeln der entsprechenden Krankheit versichern.
Kater als Krankheit
Aus jurisitscher Sicht gilt ein Kater tatsächlich als Krankheit, da Betroffene laut dem Oberlandesgerichts an „geringfügiger oder vorübergehender Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers“ leiden.
Nachdem der Beschluss im September 2019 offiziell erlassen worden ist, mehrten sich die Beschwerden über Anti-Kater-Mittel bei der Wettbewerbszentrale. Insgesamt 22 mal gingen Beschwerden über die Stoffe ein.
Im vergangen Jahr waren es gerade einmal drei Stück.
Anti-Kater-Mittel: Unzulässige Werbung
Auch die Wettbewerbszentrale stuft die Werbeversprechen als unzulässige Behauptungen ein.
Gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung erklärt die Zentrale, dass die Angaben auf Anti-Kater-Mitteln gegen die EU-Health-Claims-Verordnung verstoßen würden.
Diese Vorschriften geben genaue Regularien für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben vor.
Aktuell arbeitet die Wettbewerbszentrale daran, die Anti-Kater-Mittel aus dem Verkauf zu nehmen. Neun Stück sind bereits aus dem Handel genommen, vier weitere für den Online-Verkauf gesperrt worden. Weitere Verfahren sind noch offen.
Quellen
- Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen (2019): Kater als Krankheit, abgerufen am 19.12.2019. https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/kater
- Pharmazeutische Zeitung (2019): Wettbewerbszentrale. Werbung für Anti-Kater-Mittel gestoppt, abgerufen am 19.12.2019. https://www.pharmazeutische-zeitung.de/werbung-von-anti-kater-mitteln-gestoppt/
Laura Hindelang
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