Gesundheit

ABDA: TI-Anbindung der Apotheken erst Ende 2020

Die ABDA bleibt dabei: Eine Anbindung aller Apotheken in Deutschland an die Telematikinfrastruktur, wie von der Bundesregierung geplant, ist erst Ende 2020 realistisch. Das geht aus einer Stellungnahme der Standesvertretung zum Digitale Versorgung Gesetz (DVG) vor, mit dem die Bundesregierung die Apotheker dazu verpflichten will, sich bis Ende September 2020 an die „Datenautobahn“ im Gesundheitswesen anzubinden. Erneut verweist die ABDA als Begründung auf die Software- und Hardware-Hersteller, deren Produkte teils noch nicht im Markt sind.

Am heutigen Mittwoch findet im Bundestag die Verbändeanhörung zum Digitale Versorgung Gesetz (DVG) statt. Wie üblich, haben die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses dabei die Möglichkeit, die Vertreter aus den betroffenen Fachverbänden zu ihrer Meinung zum Gesetz zu befragen. Auch die ABDA ist einer der vom Gesetz betroffenen Verbände. Denn: Mit dem DVG will die Bundesregierung unter anderem dafür sorgen, dass sich die Apotheken bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur anbinden. Die sogenannte „TI“ ist gewissermaßen die Datenautobahn im Gesundheitswesen, die unter anderem die Leistungserbringer derzeit aufbauen, um künftig Informationen (wie beispielsweise E-Medikationspläne und E-Rezepte) sicher untereinander auszutauschen.

Bislang ist die Anbindung der Apotheker an die TI noch Zukunftsmusik. Denn die Pharmazeuten müssen dazu nicht nur ihre Apothekensoftware aktualisieren, sie brauchen auch einige neue Geräte, darunter etwa ein neuer E-Health-Konnektor, neue Kartenlesegeräte und verschiedene Zugangskarten. Diese Hardware muss allerdings erst noch flächendeckend verteilt werden im Apothekenmarkt. Teilweise ist sie noch nicht einmal im Angebot, sodass Apotheker sie kaufen könnten. Anschließend müssen auch noch Feldtests durchgeführt werden.

In ihrer Stellungnahme zum DVG erklärt die ABDA aus diesem Grund, dass eine Anbindung im Herbst 2020, wie von der Bundesregierung gewünscht, nur sehr schwer umsetzbar ist. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme der ABDA:

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