Gesundheit

BMG will Fixhonorar für Versandhändler nicht absenken

Versender haben einen deutlich geringeren Beratungsaufwandals Präsenzapotheken, finden die Linken. Wäre es nicht logisch, wennVersandapotheken einen geringeren Fixzuschlag erhalten würden? Dies undWeiteres fragte kürzlich Sylvia Gabelmann, die Arzneimittelexpertin derLinksfraktion im Bundestag, die Regierung. Der Antwort zufolge scheint das Bundesgesundheitsministeriumkeinen Änderungsbedarf bei der Apothekenhonorierung zu sehen.

Eine Telefonnummer auf die Website schreiben odertagtäglich in der Offizin Rede und Antwort stehen? Was Versender und Präsenzapotheken zur Erfüllungihrer Beratungspflicht leisten müssen, dabei bestehe ein großes Ungleichgewicht,finden die Linken.

Voreinigen Tagen stellte die Linksfraktion im Bundestag eine kleine Anfrage zum Versandhandel,bei der es um Datenschutz und auch um die Unterschiede bei der Beratungspflichtging. Federführend bei dieser parlamentarischen Initiative ist die Arzneimittelexpertinder Linken und einzige Apothekerin im Bundestag, Sylvia Gabelmann.

Linke:Betreiben Versender Rosinenpickerei?

„Inwiefernsieht die Bundesregierung hier eine systematische Ungleichbehandlung?“, lauteteine Teilfrage. Und – angenommen, dass vor allem Kunden mit geringemBeratungsbedarf online bestellen – inwieweit werde aus Sicht der BundesregierungRosinenpickerei seitens der Versender betrieben?

Außerdem stellen Gabelmann und Kollegen dieApothekenhonorierung in Frage. Denn Versender und Präsenzapotheken erhaltenderzeit pro Arzneimittelpackung dieselbe Pauschale für die Beratung. Unter derAnnahme, dass Versandapotheken diese Leistung in deutlich geringerem Ausmaß erbringen,fragen die Linken, ob die Bundesregierung plane, die Beratungspauschale fürVersandapotheken abzusenken.

 „Keine preisliche Differenzierung“

Solche Plänebestehen seitens der Bundesregierung offenbar nicht. Dies geht aus der Antwortdes Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor, die DAZ.online vorliegt. DerFestzuschlag nach der Arzneimittelpreisverordnung diene der Deckung des Aufwandesder Apotheke bei der Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels,schreibt die parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU).

Dabei seisowohl die Bereitstellung als auch die tatsächliche Erbringung der Beratungsleistunginbegriffen. „Eine preisliche Differenzierung danach, ob und in welchem zeitlichenoder inhaltlichen Umfang Kunden der Apotheke das Beratungsangebot oder die Beratungsleistungjeweils tatsächlich in Anspruch nehmen, findetnicht statt und wäre im Übrigen auch nicht sachgerecht“, so Weiss weiter.

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