Der Bundesrat hat am heutigen Freitag der PTA-Reform zugestimmt. Obwohl sowohl der Gesundheits- als auch der Kulturausschuss der Länderkammer zuvor empfohlen hatten, zu dem zustimmungsbedürftigen Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen, entschied sich das Plenum dagegen. Allerdings fasste es eine begleitende Entschließung, die zeigt, dass die Länder nach wie vor Änderungsbedarf sehen. Die Bundesapothekerkammer begrüßte das Einlenken.
Die jetzt vom Bundesrat verabschiedete Gesetzesnovelle soll das PTA-Berufsbild modernisieren und die Ausbildung an die geänderten Anforderungen im Apothekenalltag anpassen. Dafür wird ein ganz neues Gesetz geschaffen: das PTA-Berufsgesetz (PTAG). Zudem wird die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung aufgefrischt und die Apothekenbetriebsordnung an einigen Stellen geändert. Ein Schwerpunkt der Reform liegt auf der Stärkung der Beratungskompetenz. Deshalb wird etwa die Arzneimittelkunde während der Ausbildung ausgeweitet. Zudem sollen erfahrene PTA unter bestimmten Voraussetzungen mehr Verantwortung im Apothekenbetrieb übernehmen können. Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass die PTA-Azubis während der praktischen Ausbildung eine Vergütung erhalten, deren Höhe im Ausbildungsvertrag bestimmt wird.
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Modernisierung ohne Ausbildungsverlängerung
Bundestag beschließt PTA-Reform
Obwohl die Länder in ihrer ersten Stellungnahme zahlreiche Änderungen gefordert hatten, hatte der Bundestag den Regierungsentwurf nur an einigen Stellen nachgebessert. Unter anderem haben sich die Parlamentarier bereit erklärt, die Reform erst zum 1. Januar 2023 statt schon 2021 wirksam werden zu lassen. Ein besonderer Knackpunkt während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens, bei dem sich am Ende jedoch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) durchsetzte, war die Ausbildungsdauer. Hier gab es einen tiefen Graben zwischen jenen, die die neuen, modernisierten Ausbildungsinhalte in einer um ein halbes Jahr längeren Schulzeit unterbringen wollten (Adexa, BVpta, aber auch die Länder in ihrer ersten Stellungnahme) und jenen, die den Status quo beibehalten wollten (ABDA, DPhG). Nun bleibt es also bei einer zweijährigen Ausbildung in der Schule und einem halben Jahr in der Apotheke.
Kompetenzerweiterung im Blick behalten
In einer begleitenden Entschließung, in der er einige seiner unerhörten Forderungen aus seiner Stellungnahme erneut aufgreift, macht der Bundesrat allerdings deutlich, dass er trotz der beschlossenen Reform weiterhin Änderungsbedarf bei der PTA-Ausbildung sieht. Hierzu gehört seiner Ansicht nach die Abschaffung des Schulgeldes. Kritik übt er auch an der vorgenommenen Kompetenzerweiterung von PTA. Zwar sei diese grundsätzlich notwendig. Die mit dem Gesetz beschlossenen Ausbildungsbedingungen seien jedoch nicht geeignet, um den angehenden PTA tatsächlich auch die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln. Die Bundesregierung solle die Kompetenzerweiterung und die damit verbundenen Ausbildungsbedingungen deshalb vor Inkrafttreten des Gesetzes 2023 noch einmal überprüfen. Außerdem fordern die Länder die Bundesregierung auf, die Ausbildungsvergütung der PTA an die der anderen Gesundheitsfachberufe anzupassen, in denen sie durchgängig gezahlt wird. Und: Sie wenden sich gegen die Möglichkeit, die abschließende staatliche Prüfung zweimal zu wiederholen. In diesem Aspekt dürfe es keinen Unterschied zu den anderen Gesundheitsfachberufen geben, bei denen die Wiederholung nur einmalig möglich ist.
Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie kann frei entscheiden, ob sie die Anliegen aufgreift.
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