Gesundheit

Impfzertifikate laufen ab – was kann die Apotheke tun?

Mit dem ruhigen Fahrwasser in Sachen Impfzertifikate dürfte es jetzt erst einmal vorbei sein: Ein Jahr, nachdem das Ausstellen der digitalen COVID-19-Impfnachweise in den Offizinen begonnen hat, laufen die Zertifikate nun aus technischen Gründen ab. Wie die Apothekenteams ihren betroffenen Kundinnen und Kunden helfen können, fasst der Apothekerverband Schleswig-Holstein in einem Rundschreiben zusammen.

Eigentlich war es um die COVID-19-Impfzertifikate in den vergangenen Monaten eher ruhig geworden. Nun droht ein neuer Kundenansturm: Nach und nach laufen die digitalen Impfnachweise ab, erste Kundinnen und Kunden kommen bereits Hilfe suchend in die Offizinen. Was kann das Apothekenpersonal tun?

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In einem aktuellen Rundschreiben geht jetzt der Apothekerverband Schleswig-Holstein (AVSH) auf dieses Problem ein. „Die Ausstellung der COVID-19-Impfzertifikate war in Apotheken erstmalig am 14. Juni 2021 möglich“, erinnert der Verband. Die ausgestellten Impfnachweise laufen ein Jahr nach der Ausstellung ab. Wer eine der Apps des Robert Koch-Instituts – sprich die Corona-Warn-App oder die CovPass-App – nutzt, bekommt laut AVSH innerhalb der App eine Benachrichtigung, dass sein Impfzertifikat bald nicht mehr gültig ist. Das dürfte in den kommenden Wochen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger betreffen. „Bereits 28 Tage vor dem Ablaufdatum weisen die Apps auf die drohende Ungültigkeit hin.“

Geduld gefragt

Die Betroffenen sollen sich noch ein wenig gedulden: Denn das RKI plant nach Angaben des Verbands, dass die Corona-Warn-App ab Ende Mai und die CovPass-App ab Juni nach einem Update fähig sein sollen, technisch abgelaufene COVID-19-Impfzertifikate zu aktualisieren. „Folglich können die Nutzer der Apps dann ihre COVID-19-Impfzertifikate auch selbstständig aktualisieren“, schreibt der AVSH. Das RKI bereitet demnach eine entsprechende Information auf den Websites der Corona-Warn-App und der CovPass-App vor.

Doch was ist, wenn eine Kundin oder ein Kunde nicht so lange warten kann? In diesem Fall, so der AVSH, dürfen die Apotheken aushelfen. „Sollte eine Aktualisierung der COVID-19-Impfzertifikate bereits zuvor erforderlich sein, kann eine Neuausstellung auf Wunsch der geimpften Person auch in der Apotheke erfolgen“, heißt es dazu im Rundschreiben.

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