Gesundheit

Infektionsschutzmaske lässt auf sich warten

Mittlerweile gibt es zwar genügend Masken, um die Verbreitung von SARS-CoV-2 einzuschränken, für Diskussionen sorgen Masken aber immer wieder – nicht nur in der Apotheke. So berichtete etwa der Saarländische Rundfunk vergangenen Montag von großer „Verunsicherung wegen FFP2-Maskenpflicht für Kinder“. Denn die nach Bundesnotbremse erforderlichen FFP2-Masken im ÖPNV sind in speziellen Kindergrößen nicht verkehrsfähig. Währenddessen lässt die angekündigte Infektionsschutzmaske in verschiedenen Größen weiter auf sich warten – DAZ.online hat nachgehakt. 

Schon im Februar berichtete DAZ.online, dass Apotheken immer häufiger Anfragen zu verschiedenen (Kinder-)Größen von FFP2-Masken erreichen. Schon damals hatte sich DAZ.online an das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) gewandt, um zu erfahren wie Kund:innen in den Apotheken am besten geholfen werden kann. Dem BfArM war das Problem bewusst. Die Passform sei wichtig, hieß es, aktuell jedoch nur individuell im Rahmen einer Trageprobe zu ermitteln.

Das soll aber nicht für immer so bleiben. Wie das BfArM schon Anfang des Jahres erklärte, habe es bereits in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bei dem zuständigen Normungsausschuss beim DIN (Deutsches Institut für Normung) den Vorschlag zur Normung einer Infektionsschutzmaske eingereicht. In diesem Vorschlag seien neben den Filterqualitäten auch unterschiedliche Größen vorgesehen, hieß es. 

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Masken für Kinder

Kommt die Infektionsschutzmaske – und mit ihr verschiedene Größen?

Mit der Bundesnotbremse hat das Thema mittlerweile neue Relevanz erlangt, vor allem in Bezug auf Kinder. Beispielsweise der Saarländische Rundfunk (SR) berichtete vergangenen Montag über „große Verunsicherung wegen FFP2-Maskenpflicht für Kinder“. Grund sei die nach Bundesnotbremse vorgeschriebene FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV. 

FFP-Masken für Kinder: Keine schnelle Lösung in Sicht

Auch in einer Übersicht des Landes Baden-Württemberg über die „Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung“ ab 24. April heißt es unter dem Punkt der Maskenpflicht: „In folgenden Bereichen müssen alle Personen ab 6 Jahren eine medizinische Maske tragen …“ und, dass mit der „Notbremse“ „im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, im Taxi und bei der Schülerbeförderung und in den Einrichtungen und Wartebereiche dieser Angebote“ FFPs/KN95/K95-Maskenpflicht gilt.

Wie der SR berichtet, bestätigte dem Sender die Apothekerkammer des Saarlandes, dass FFP2-Masken in Kindergröße rechtlich nicht zugelassen sind. Wer sie verkaufe, riskiere eine saftige Geldstrafe. Die Apothekerkammer steht laut dem Bericht in engem Austausch mit dem Umwelt- und dem Gesundheitsministerium, doch eine rasche Lösung dieses Problems sei nicht in Sicht.

Dass eine schnelle Lösung nicht in Sicht ist, diese Erfahrung hat auch DAZ.online bei erneuten Anfragen an BfArM, BMG, BMAS, BAuA sowie BVmed und einem Hersteller gemacht. Vom BfArM hieß es, das Verfahren im zuständigen Normungsausschuss beim DIN sei noch nicht abgeschlossen. Zum Zeitrahmen könnten entsprechend keine Aussagen getroffen werden. Fragen zu FFP-Masken als Teil der persönlichen Schutzausrüstung sollte DAZ.online am besten an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) richten. Fragen zum übergeordneten rechtlichen Rahmen sollten ans Bundesgesundheitsministerium adressiert werden. Bei BMG konnte DAZ.online jedoch keine näheren Auskünfte erhalten. Es wurde lediglich auf die kleinste Größe von FFP-Masken (XS) nach der Norm EN 149:2001+A1:2009 verwiesen. DAZ.online solle sich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nach dem Entwicklungsstand erkundigen. 

Aber auch dort konnte man noch keinen neuen Stand mitteilen und verwies zum Teil wieder zurück ans BMG. Es ist laut BMAS der Bundesregierung bekannt, dass es beim DIN derzeit Überlegungen gebe, eine Norm für entsprechende Masken im Bereich des Infektionsschutzes zu entwickeln. Aber: „Wann diese Norm fertiggestellt wird, ist uns nicht bekannt“.

„Relativ kleine Masken“ gibt es schon

Weiter erklärt das BMAS jedoch, dass es bei einigen Herstellern bereits relativ kleine Masken gebe. Es sei von den Prüfvorgaben der EN 149 nicht ausgeschlossen, dass Masken hergestellt und geprüft werden, die im Bereich Infektionsschutz für Kinder und Jugendliche geeignet sind, heißt es. 

Bei der Überprüfung einer Atemschutzmaske der Geräteklasse FFP2 müssten – gemäß Ziffer 8.5.1.1, Europäische Norm (EN) 149 – zehn Proband:innen mit unterschiedlichen Gesichtsformen ausgewählt werden. Einige Hersteller würden Personen wählen, die kleine und schmale Gesichtsformen haben.

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