Gesundheit

Medien: ABDA-Rückendeckung für Spahn

Die ABDA kommentiert den Kabinettsbeschluss desApotheken-Stärkungsgesetzes derzeit in mehreren Medien. Dabei fällt auf: Die Einordnungdes Vorhabens durch die Standesvertretung ist auffällig positiv. In einemInterview mit dem Fernsehsender n-tv erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidtbeispielsweise, warum die Gleichpreisigkeit so wichtig für die Versorgung ist.Dass durch das Gesetz genau diese Gleichpreisigkeit im PKV-Bereich aufgehobenwird, wird in dem Beitrag nicht erwähnt.

Die Rx-Preisbindung scheint in den Massenmedien angekommenzu sein. Der Fernsehsender n-tv, die Tagesschau, das Handelsblatt und auch dieNachrichtenagentur dpa – sie alle berichten in diesen Tagen über denKabinettsbeschluss des Apotheken-Stärkungsgesetzes. Im Fokus der Debatte: dasumstrittene Rx-Boni-Verbot, das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) imSGB V festschreiben will. Derzeit steht dieses Verbot ausdrücklich fürEU-Versender im Arzneimittelgesetz. Zwar wird es seit dem EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 ohnehin nicht mehr angewendet. Doch Spahn will es streichen, weildie EU-Kommission dies in einem Vertragsverletzungsverfahren verlangt.

Auch in einem kurzen Nachrichtenbeitrag des Fernsehsendersn-tv wird die Apothekenreform aufgegriffen. Die Moderatorin erklärt, dass „SpahnOnline-Apotheken dazu verpflichten“ wolle, dass sie sich an die Preisbindung haltenmüssen. Auch die Honorar-Anpassungen in Höhe von insgesamt 205 Millionen Euround die Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen werden erwähnt. In dem Beitragkommt auch ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zu Wort. Die Moderatorin dazu: „Von der BundesvereinigungDeutscher Apothekerverbände bekommt er (Spahn) für sein Vorgehen natürlichRückendeckung.“

Schmidt erklärt dann, wie wichtig die Rx-Preisbindung fürdie Arzneimittelversorgung ist. „Stellen Sie sich eine Situation vor, in der ininnerstädtischen Gebieten mit hohem Wettbewerbsdruck zwischen Apotheken,Patienten Preisvorteile genießen könnten. Während auf dem flachen Land, woohnehin die Versorgung ausgedünnt ist, die Apotheken weniger Wettbewerbsdruckhaben, die Patienten höhere Preise in Kauf nehmen müssten.“ Schließlich wird indem Beitrag auch der „Konfrontationskurs mit der EU“ erwähnt, den Spahn mitseinem Gesetz eingehe.

Aus Sicht der Apotheker bleibt aber festzuhalten: Dass dievon Schmidt gepriesene Gleichpreisigkeit künftig nur noch für den GKV-Bereichgelten soll und der PKV- sowie der Selbstzahler-Bereich vom Gesetz nicht erfasst ist, wird nichterwähnt. 

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