Gesundheit

Pharmazieräte stellen Schutzmaßnahmenkatalog zusammen

Was können Apotheken tun, um auch während Corona geöffnet bleiben zu dürfen? Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschland (APD) hat praxisgerechte Schutzmaßnahmen für Apothekenräume und das -personal erstellt. Worauf müssen Apotheker besonders achten?

Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschland (APD) hat kürzlich in ihrem Dankesschreiben die Einzigartigkeit und den besonderen Stellenwert der öffentlichen Apotheken hervorgehoben (siehe DAZ 2020, Nr.27, Seite 12). Um eine Schließung dieser versorgungsrelevanten Betriebe zu vermeiden, stellte sie noch einmal eine praxisgerechte Auswahl an möglichen Schutzmaßnahmen zusammen.

Schutzmaßnahmen für die Apothekenräume:

  • Schilder für den Eingang („Mit Symptomen XY draußen bleiben“; „Bitte 1,5 m Abstand halten“)
  • Zugangsbegrenzung: eine maximale Anzahl Kunden in der Apotheke festlegen (Schild am Eingang); Türsperrung planen, wenn zu viele Leute in der Apotheke sind
  • Kunden mit entsprechenden Symptomen gegebenenfalls am Autoschalter oder durch Nachtdienstfenster/Offizinfenster oder vor der Türe bedienen
  • Abstand von Kunde zu Kunde in der Offizin mindestens 1,5 m (siehe dazu auch § 4 Abs. 2a ApBetrO Vertraulichkeit am HV-Tisch), dazu Maßnahmen zur Abstandshaltung ergreifen (Aufkleber auf dem Boden, Absperrungen etc.)
  • auf Sicherheitsabstand zwischen Mitarbeiter und Kunde in der Offizin und Freiwahl achten
  • an jedem HV-Tisch Trennwand aus Sicherheitsglas oder Plexiglas zwischen Personal und Kunde aufstellen
  • Desinfektionsspender für Kunden in der Offizin bereitstellen
  • regelmäßige = mehrmals tägliche Desinfektion der HV-Tische, Telefon, ec-Gerät, Türklinke, Schaukelpferd für Kinder, Wartegelegenheit usw.,
    Frequenz dazu festlegen (Hygieneplan)
  • Häufiges Durchlüften in der Apotheke, um die Tröpfchenzahl und -größe gering zu halten
  • Bezahlvorgänge in der Apotheke möglichst kontaktlos; eventuell ec-Cash-Gerät tauschen
  • Tätigkeiten nah am Kunden nur in begründeten Einzelfällen durchführen (z. B. Anmessen von Kompressionsstrümpfen)
  • Kosmetik-Tester aus der Freiwahl entfernen
  • Bilderbücher und Spielsachen aus der Spielecke entfernen
  • Warenannahme nur an den Außentüren
  • Keine Besuche von Außendienstmitarbeitern etc.
  • Desinfektionsspender im rückwärtigen Bereich für Personal aufstellen. Im Sanitärbereich sollte dies Standard sein.

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