Gesundheit

Rückruf: Schimmelbildung in vegetarischem Aufstrich möglich – Naturheilkunde & Naturheilverfahren Fachportal

Rückruf für Aufstrich wegen Schimmel

Das Unternehmen Naturli´ Foods hat einen Rückruf für einen vegetarischen Aufstrich gestartet. Den Angaben zufolge besteht die Möglichkeit von Schimmelbildung, wodurch das Bio-Produkt ungeeignet zum Verzehr wäre.

Das dänische Unternehmen Naturli´ Foods ruft das Produkt „Bio Veganes Streichfett“ des Herstellers Grønvang Food Aps, Vejen, Dänemark, zurück, „, da die Möglichkeit von Schimmelbildung besteht, wodurch das Produkt ungeeignet zum Verzehr wäre“, heißt es in einer Pressemitteilung, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat.

Mutmaßlich unterbrochene Kühlkette

Betroffen von dem Rückruf ist das Produkt „Naturli´ Bio Veganes Streichfett“ in der 225-Gramm-Packung mit dem EAN-Code: 5701977062415, mindestens haltbar bis: 24.09-2020, 07.10.2020.

„Wir bedauern sehr, dass aufgrund einer mutmaßlich unterbrochenen Kühlkette in Verbindung mit der aktuellen Sommerwärme die Möglichkeit einer Schimmelbildung besteht. Dieses Problem trat auf, obwohl bei Stichproben, die wir an ausgelieferter Ware vornahmen, keinerlei Spuren von Schimmel nachgewiesen werden konnten“ , erklärte Henrik Lund, CEO von Naturli´ Foods.

Wenn Schimmelsporen in betroffenen Produkten auftreten, sind diese laut der Mitteilung glücklicherweise deutlich erkennbar. Daher werden die Verbraucherinnen und Verbraucher voraussichtlich schnell erkennen, dass das Produkt nicht verzehrt werden sollte.

Kundinnen und Kunden, die das betroffene Produkt mit den oben genannten Mindesthaltbarkeitsdaten erworben haben, sind aufgefordert, das Streichfett bei jeglichen Anzeichen von Schimmel zu entsorgen und können direkt bei Naturli´ Foods Kompensation für den Warenwert zu erhalten.

Verbraucherinnen und Verbraucher die Produkte mit den genannten MHDs haben, können auch generell den Warenwert kompensiert bekommen obwohl keine sichtliche Schimmelbildung entstanden ist.

Verschimmelte Lebensmittel

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erklärt in seinem Faltblatt zu Schimmelpilzgiften (Mykotoxinen) in Lebensmitteln: „Bereits verschimmelte Lebensmittel sofort entsorgen und nicht länger offen liegen lassen, denn Schimmel ist „ansteckend“.“

Laut den Fachleuten ist die Ausbreitung des Schimmels und seiner Toxine desto schneller möglich, je flüssiger die Lebensmittel (beispielsweise Kompott, Saft, weiche Pfirsiche usw.) sind. „Solche befallenen Lebensmittel müssen weggeworfen werden.“

Manche Schimmelpilzgifte können zu gesundheitlichen Beschwerden wir Erbrechen und Durchfall, oder aber auch zu Leber- und Nierenschäden führen oder die körpereigenen Abwehrkräfte unterdrücken. (ad)

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