Gesundheit

Spahn: Paracetamol nur noch für den „akuten Behandlungsfall“

Paracetamol ist knapp. Apotheken melden Engpässe, befeuert wird die starke Nachfrage nach dem fiebersenkenden Schmerzmittel durch die Corona-Pandemie und die – seitens WHO und EMA inzwischen entkräftete – Unsicherheit bei Ibuprofen. Das Bundesgesundheitsministerium greift nun ein und fordert Hersteller, Großhandel und Apotheken auf, Paracetamol nur im akuten und alternativlosen Behandlungsfall abzugeben.

Die Corona-Pandemie sorgt für erste Arzneimittelengpässe. Pneumokokken-Impfstoffe sind bereits knapp, und auch Paracetamol kristallisiert sich zunehmend als kritischer Kandidat heraus – so kritisch, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingreift. In einem Brief, der DAZ.online vorliegt, fordert Spahn Hersteller, Großhandel und Apotheken auf, Paracetamol nur im akuten Behandlungsfall und der dafür benötigten Menge abzugeben und auch nur, wenn es keine geeigneten therapeutischen Alternativen gibt.

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Wird jetzt auch Paracetamol knapp?

Das BMG will dadurch eine „bedarfsgerechte Versorgung mit paracetamolhaltigen Arzneimitteln weiterhin sicherstellen“, erklärt Spahn am 23. März 2020 in einem Schreiben an die Herstellerverbände, den Großhandelsverband PHAGRO und die ABDA. Bei den Abgabemengen sollen sich Hersteller und Großhandel an den durchschnittlichen monatlichen Absatzmengen von 2019 orientieren.

Was gilt für Apotheken?

Der Minister wendet sich auch direkt an die Apotheken. Diese sollen im Rahmen ihrer pharmazeutischen Beratung 

  • therapeutische Alternativen erwägen und
  • paracetamolhaltige Arzneimittel nur abgeben, wenn therapeutische Alternativen im individuellen Einzelfall nicht in Frage kommen und
  • Paracetamol nur in Mengen abgeben, die für eine akute Behandlung nötig sind.

Diese Vorgaben betreffen nicht nur die Apotheke vor Ort: Sie gelten auch für den Versandhandel mit paracetamolhaltigen Arzneimitteln. Die Regeln sind für OTC-Paracetamol ohnehin recht streng: Ohne Rezept bekommen Patienten in der Apotheke Paracetamol zur oralen Anwendung mit maximal 10 g, also ein Päckchen mit 20 Tabletten à 500 mg. Auch Paracetamol zur rektalen Anwendung ist verschreibungsfrei.

Paracetamol ist verschreibungspflichtig, …

… ausgenommen Humanarzneimittel zur

a) oralen Anwendung zur symptomatischen Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen und/oder von Fieber in einer Gesamtwirkstoffmenge von bis zu 10 g je Packung und

b) rektalen Anwendung

Quelle: Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Ärzte: Rx-Paracetamol nur, wenn medizinisch notwendig

Das BMG richtet sich auch an die Kassenärztliche Bundesvereinigung: Ärzte sollen verschreibungspflichtige paracetamolhaltige Arzneimittel ebenfalls nur nach Prüfung therapeutischer Alternativen und nur in der medizinisch notwendigen Packungsgröße verordnen.

Das BMG hatte bereits in der vergangenen Woche Apotheker und Ärzte aufgefordert, Arzneimittel bedarfsgerecht abzugeben und zu verordnen. 

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