Gesundheit

Tennis, Golf, Wassersport: Bundesländer lockern strikte Sport-Regeln – was jetzt wo gilt

Nach wochenlangen durch die Corona-Krise bedingten Verboten folgen nun schrittweise Lockerungen im Sport. Auch hier gilt wieder ein Flickenteppich, die Regeln und Voraussetzungen unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern.

Fitness-Studios: Verband legt Konzept für Wiedereröffnung vor

Noch sind die Fitnessstudios in allen Bundesländern geschlossen. Der Deutsche Industrieverband für Fitness und Gesundheit e.V. (DIFG) macht nun Druck auf die Regierung und fordert eine zeitnahe Wiedereröffnung. Am Montag legte der DIFG ein entsprechendes Konzept mit Gutachten vor, das von der TU München und der IST Hochschule Düsseldorf verfasst wurde.

Das Konzept enthält einen 5-Punkte-Plan:

Was das konkret bedeutet haben die Wissenschaftler in einer Checkliste für Fitnessstudio-Inhaber aufgeführt. Dazu zählen beispielsweise ein gewährleisteter Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen Geräten und Trainierenden, Mund-Nasen-Schutz verpflichtend machen oder zumindest empfehlen, häufigeres Putzen sowie Desinfizieren und Empfangsmitarbeiter mit einer Plexiglas-Scheibe schützen.

Auch kontaktloses Bezahlen soll ermöglicht werden, sowie die Mitgliederzahl im Studio begrenzt. Das Fitness-Angebot soll entsprechend anpassen werden, keine hochintensiven Belastungen, lieber Kraftraining, moderates Ausdauertraining. Saunen sollen geschlossen werden, Schwimmbäder nur geöffnet werden, wenn ein Mindestabstand gewährleistet ist.

Baden-Württemberg: Outdoor-Sport bald wieder erlaubt

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat weitere Lockerungen der Corona-Regeln beim Sport in Aussicht gestellt: Ab kommender Woche (11. Mai) soll "kontaktloser Outdoorsport" in Baden-Württemberg wieder erlaubt sein. Damit sei Sport im Freien gemeint, bei dem die Abstandsregeln unproblematisch eingehalten werden könnten – etwa Golf, Leichtathletik und Tennis.

Fitnessstudios bleiben vorerst weiterhin geschlossen. Die Klage eines Fitnessstudio-Betreibers ist zuletzt beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Karlsruher Richter sehen zwar einen "schwerwiegenden und teilweise irreversiblen Eingriff" in die Berufsfreiheit "mit erheblich nachteiligen wirtschaftlichen Folgen". In Anbetracht der Gefahren für Leib und Leben müssten diese Interessen aber derzeit zurücktreten, heißt es in der Entscheidung vom Dienstag (Az. 1 BvR 899/20).

Bayern: Fitnessstudios bleiben geschlossen

Ab Montag (11. Mai) ist "kontaktfreier Individualsport mit Abstand" wie beispielsweise Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle) oder Flugsport wieder erlaubt. Das teilt die Bayerische Staatsregierung mit. Das Innenministerium werde zudem in Zusammenarbeit mit den Sportfachverbänden und in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für weitere Lockerungen im Sport erarbeiten.

Fitnessstudios bleiben vorerst weiterhin geschlossen.

Berlin: Schwimmbäder bleiben geschlossen

Sport und Bewegung an der frischen Luft, wie beispielsweise Radfahren, Laufen, Joggen oder Walken, ist in Berlin alleine, in Begleitung von Personen aus dem eigenen Haushalt oder in Begleitung einer einzigen weiteren Person erlaubt, teilte die Berliner Regierung mit.

Sportler sollten zudem darauf achten, die allgemeinen Abstands- und Hygienemaßnahmen zu berücksichtigen. Dazu gehören eine rigorose Husten- und Niesetikette, die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter zu anderen Personen sowie das gründliche Händewaschen nach dem Sport. Erholungspausen in Parks – etwa auf einer Parkbank – sind unter Einhaltung des Mindestabstandes zulässig. Wer sich auf eine Wiese oder Grünfläche setzt, muss einen erhöhten Mindestabstand von 5 Metern einhalten.

Der Sportbetrieb ist auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, in Schwimmbädern und Fitnessstudios grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme dieses Verbotes gilt seit 22. April für die Ausübung von kontaktlosem Sport auf Sportanlagen im Freien. Die Räumlichkeiten dieser Sportanlagen – Duschen, Umkleidekabinen und Ähnliches – dürfen jedoch nicht betreten werden. Die Benutzung von fest installierten Sportgeräten im Freien ist ebenfalls verboten.

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Brandenburg: Sport in der Natur ist möglich

Individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft ist ausdrücklich erlaubt: Spazieren gehen, Joggen, Fahrrad fahren. Aber auch hier gilt das Gebot des Mindestabstands zu allen Menschen, die nicht in einem Haushalt leben. Das vorübergehende Verweilen auf öffentlichen Bänken, Wiesen oder Freiflächen wird unter Wahrung der Abstandsregelung von 1,5 Meter wieder erlaubt.

Zusammenkünfte in Vereinen – unabhängig ob Sportverein oder sonstiger Verein – sind weiterhin verboten. Nicht untersagt ist aber der Zutritt auf das Vereinsgelände, wenn der Verein die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln garantieren kann. Das gemeinsame Training im Verein in Gruppen ist verboten, individueller Sport allein oder zu zweit (zum Beispiel Tennis oder Golf) ist zulässig, wenn der Verein auf dem Gelände das Abstandsgebot klar einhalten kann.

Wassersport: Beispielsweise Motorboote, Segelboote, Surfbretter, Paddelboote, Ruderboote oder Stand-up-Paddling-Bretter dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln weiter genutzt werden. Auch der gewerbliche Boots-Verleih bleibt in Absprache mit den zuständigen lokalen Behörden zulässig, wie auch der eingeschränkte Betrieb von Marinas und Häfen. Wer sein Boot auf dem Gelände eines solchen Betriebes liegen hat, kann es nutzen. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind aber verboten. Die zuständigen Behörden können vor Ort abweichende Regelungen treffen.

Fitnessstudios bleiben weiter vorerst geschlossen.

Bremen: Joggen ist ok – Fitnessstudios bleiben zu

In Bremen ist "kontaktarmer Sport" wie zum Beispiel Joggen, Rudern, Tennis oder Golf auf öffentlichen Sportflächen, in Parks und Vereinsanlagen bereits seit 25. April wieder gestattet. Abstandsregelungen müssen jedoch zwingend eingehalten werden.

Der Sportbetrieb bleibt vorerst eingestellt, auch Fitness-Studios bleiben geschlossen. Ausgenommen sind seit dem 25. April Outdoor-Sportanlagen, sofern Hygiene-Richtlinien eingehalten werden.

Hamburg: Individual-Sport ist möglich

Ab Mittwoch (6. Mai) ist auch der Individual-Sport im Freien erlaubt. Sportlich betätigen kann man sich beispielsweise wieder bei Leichtathletik, Wassersport, Radsport, Reitsport, Klettern, Skaten, Golf, Tennis, aber auch Fitness, Gymnastik oder Yoga – sofern dies im Freien und mit Abstand gemacht werde, sagte Sportsenator Andy Grote (SPD). "Wir machen einen ersten, nicht ganz großen, aber schon einen spürbaren Schritt."

Fitnessstudios bleiben vorerst weiterhin geschlossen.

Hessen

Ministerpräsident Volker Bouffier verwies auf die Länderschalte am Mittwoch, um über eine weitere Öffnung für kontaktlose Sportarten auf Sportstätten zu entscheiden. Er hätte sich hier eine schnellere Entscheidung zu Lockerungen vorstellen können, sagte Bouffier.

Mecklenburg-Vorpommern: Sporthallen bleiben zu

In Mecklenburg-Vorpommern ist Individualsport oder Sport zu zweit mittlerweile auch auf Außensportanlagen wie Sport- oder Ten­nis­plät­zen erlaubt. "Sie können also beispiels­weise allein oder zu zweit auf dem Sport­platz ein paar Runden laufen oder sich zu einem Tennis­match verabreden", heißt es von der Regierung. Die Abstandspflicht soll eingehalten werden. Nicht erlaubt sind hingegen Fußball­spiele oder andere Mann­schafts­sport­arten.

Die Sport­hallen des Landes bleiben weiterhin geschlossen, ebenso wie Fitnessstudios.

Niedersachsen: Freibäder bis Ende Mai zu

Kontaktlose Sportarten wie Leichtathletik oder Tennis sowie Outdoor-Sportanlagen sind ab dem 6. Mai wieder erlaubt, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird. Freibäder und Freizeitparks dürfen vom 25. Mai an wieder Besucher empfangen.

Öffentliche und private Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen bleiben vorerst geschlossen.

Nordrhein-Westfalen: Sport-Entscheidungen noch offen

Weitere Lockerungen unter anderem im Bereich Sport sollen am Mittwoch in einer Schaltkonferenz der Ministerpräsidenten mit Merkel besprochen werden. Während andere Bundeländer schon jetzt vorpreschten, betonte NRW-Regierungschef Armin Laschet (CDU), sein Land werde mit Entscheidungen bis Mittwoch warten. Laschet will nach der Schaltkonferenz den Fahrplan für NRW vorstellen.

Bislang gilt: "Untersagt ist jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (einschließlich Fitnessstudios und Tanzschulen)", heißt es in der seit 4. Mai gültigen Coronaschutzverordnung von NRW. Auch Zusammenkünfte und Ansammlungen in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind untersagt.

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Rheinland-Pfalz: Sportanlagen sind geöffnet

Die Rheinland-Pfälzer dürfen seit 20. April Sportarten im Freien wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf oder Reiten alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands nachgehen. Der Mindestabstand soll eingehalten werden.

Auch die Benutzung von Sportanlagen ist bereits seit 20. April zulässig, soweit die gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden können und der Träger einer Öffnung der Sportstätte ausdrücklich zustimmt.

Saarland: Individualsport ist möglich

Im Saarland dürfen Sportler an der frischen Luft alleine oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen aktiv sein.

Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen, Sporteinrichtungen und Fitnessstudios sowie deren Nutzungen bleibt grundsätzlich untersagt.

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Sachsen: Auch Vereinssport ist möglich

Seit dem 4. Mai ist Individual- sowie Vereinssport unter freiem Himmel wieder möglich – also auf Rasen- und Tennisplätzen oder Laufbahnen. "Wir schließen keine Sportarten aus, machen aber zur Bedingung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern ebenso einzuhalten ist wie die geltenden Hygienevorschriften. Auch beim Training an der frischen Luft müssen wir uns stets bewusst sein, dass wir uns nach wie vor einem Infektionsrisiko aussetzen", so Innenminister Roland Wöller (CDU).

So sei neben der Abstandswahrung beispielweise wichtig, dass das Training in kleinen Gruppen stattfindet und die Händehygiene eingehalten wird. Sportgeräte müssen nach dem Training gereinigt werden.

Innensportstätten, Fitnessstudios und Schwimmbäder bleiben für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen.

Sachsen-Anhalt: Vereine dürfen trainieren

Sport ist im Freien und in Gruppen von maximal 5 Menschen erlaubt, ein Kontakt muss ausgeschlossen sein. Wettkämpfe bleiben verboten – Umkleidekabinen, Sportgaststätten und ähnliches gesperrt, Zuschauer sind verboten. Damit folgt man Empfehlungen der Sportministerkonferenz, wie Innen- und Sportminister Holger Stahlknecht (CDU) sagte.

Einen konkreten Katalog wieder erlaubter Sportarten legt das Land nicht fest. Neben Beispielen wie Reiten, Tischtennis, Tennis, Leichtathletik und Rudern ist laut Stahlknecht auch Fußball-Training in Kleingruppen möglich – wenn Abstand gehalten wird.

Auch Trainings in den Vereinen werden wieder zugelassen, aber unter strengen Voraussetzungen.

Schleswig-Holstein: Amateurfußball ist erlaubt

In Schleswig-Holstein ist Sport im Freien seit 4. Mai wieder möglich, sofern er kontaktfrei erfolge, betonte Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack. Dabei differenziere die Landesverordnung nicht zwischen Sportarten. Einzige Bedingung sei die Einhaltung des Abstandsgebotes und der Hygieneregeln. Beim Fußball spreche beispielsweise nichts gegen Elfmeter- oder Freistoßtraining, Zweikampftraining sei jedoch weiterhin nicht erlaubt. Außerdem müsse zuhause geduscht werden.

Im nördlichsten Bundesland gehört sogar der Amateurfußball dazu, der unter Wahrung der Abstandsregel und Hygienevorschriften unter freiem Himmel trainieren darf. In fast allen anderen Bundesländern gilt für den Bereich des Amateurfußballs weiter ein Trainingsverbot.

Thüringen: Bäder und Fitnessstudios bleiben geschlossen

In Thüringen sind individuelle sportliche Betätigungen an der frischen Luft wie beispielsweise Spazierengehen, Joggen oder Radfahren möglich, teilt der Freistaat mit. Auch hier soll jederzeit auf einen Abstand von mindestens 1,50 Meter geachtet werden. Aktivitäten mit Personen außerhalb des Haushaltes sollen vermieden werden.

Für den individuellen Sport ist die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen unter freiem Himmel möglich, soweit der Träger der Einrichtung oder Anlage einer Öffnung ausdrücklich zustimmt. Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder sowie Fitnessstudios bleiben geschlossen.

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