Die Arzneimittelexperten von Union und SPD machen denApothekern beim Erhalt des „alten“ Rx-Boni-Verbots im Arzneimittelgesetz wenigHoffnung. CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich hat bei der politischenDiskussion beim DAV-Wirtschaftsforum am heutigen Mittwoch in Berlinklargestellt, dass er es für eine „Steilvorlage für den EuGH“ halte, wenn manden betroffenen Satz im Paragrafen 78 des AMG behalte. Denn: Wenn der EuGH denSatz noch einmal in Frage stellt, könnte die gesamte Rx-Preisbindung kippen.
Am gestrigen Dienstag endete für die Fachverbände imGesundheitswesen die Stellungnahmefrist zum geplantenApotheken-Stärkungsgesetz. Die ABDA hat in ihrer Stellungnahme deutlichgemacht, dass das Vorhaben in dieser Form die Apotheken sogar gefährden könne. DerGrund für die Besorgnis ist weiterhin die vom Bundesgesundheitsministerium geplanteStreichung des „alten“ Rx-Boni-Verbots aus dem Arzneimittelgesetz. ZurErinnerung: Der Bundestag hatte die im Paragraf 78 des AMG festgehalteneRx-Preisbindung für EU-Versender 2012 beschlossen. 2016 hatte der EuGH inseinem Urteil genau diesen Satz für widerrechtlich erklärt.Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will nun auf das Urteil reagieren,den AMG-Satz streichen und das Rx-Boni-Verbot (zumindest für GKV-Versicherte)ins SGB V bringen.
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Voraussichtlich nach der Sommerpause dürfte dasApotheken-Stärkungsgesetz im Bundestag angekommen sein. Dann werden dieRegierungsfraktionen die Möglichkeit haben, das Gesetz über Änderungsanträgenoch zu beeinflussen. Die Apotheker hoffen, dass sie ihren Wunsch nach demErhalt des AMG-Satzes noch über diesen Weg ins Gesetz bringen können. Doch amheutigen Mittwoch wurden sie in dieser Hoffnung enttäuscht. Denn insbesondereder Arzneimittelexperte der Union, Michael Hennrich, verteidigte die imGesetzentwurf vorgesehene Lösung. Der CDU-Politiker erklärte, dass er schonseit längerer Zeit die Idee favorisiere, die Arzneimittelpreisbindung ins SGB Vzu holen. „Das ist bei den Ärzten und Kliniken auch so, wir beheben bei denApothekern nun also einen Konstruktionsfehler.“
Fakt ist: Das SGB V regelt die Versorgung derGKV-Versicherten, nicht die der PKV-Versicherten. Rein theoretisch würde dasneue Rx-Boni-Verbot also nur fürGKV-Versicherte gelten. Hennrich, der selbst Jurist ist, machte den Apothekernwenig Hoffnung, dass für PKV-Versicherte eine ebenbürtige Regelung gefundenwerden könne. „Wir werden das für PKV-Versicherte nicht im SGB V machen können“,so der CDU-Politiker. Mit Blick auf eventuelle neue Klagen undGerichtsverfahren vor dem EuGH sagte Hennrich, dass er das SGB V aber trotzdemfür den richtigen Platz halte. Schließlich sei in den europäischen Verträgengeregelt, dass die Nationalstaaten die Sozialgesetzgebung selbst regeln können,„nicht aber die Organisation des Gesundheitswesens“, so derCDU-Arzneimittelexperte.
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