Gesundheit

Wenn Festbeträge Neuentwicklungen ausbremsen

Kann der Patient das Arzneimittel überhaupt schlucken? Diese Fragehat bei Kindern und geriatrischen Patienten, die potenziell an einer Dysphagieleiden, ihre Daseinsberechtigung. Altersgerechte Darreichungsformenhelfen. Nicht immer erkennt der G-BA jedoch diesen Vorteil für Patienten an,sowohl in der Pädiatrie als auch in der Geriatrie. Im schlimmsten Fall nimmtder Hersteller aus wirtschaftlichen Gründen das Arzneimittel vom Markt und bremst seine Entwicklungen bei altersentsprechenden Darreichungsformen – wie etwa die Infectopharm-Tochter GeriaSan. DAZ.online hat mit Geschäftsführer Dr. Markus Rudolphgesprochen.

Spezielle Patientengruppen, wie Kinder oder ältere Menschen, finden, sogewinnt man den Eindruck, bei der Bewertung von Arzneimitteln durch den G-BA nicht immer ausreichend Berücksichtigung. Sei es im Rahmen der Nutzenbewertungneuer Wirkstoffe oder PUMA-Arzneimittel oder im Rahmen derFestbetragsfestsetzung bei bereits etablierten Wirkstoffen. Beispielhaft sahder Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jüngst keinen Zusatznutzen im speziell fürKinder entwickelten Hydrocortisonpräparat Alkindi®.

Der Fall Simvaliquid GeriaSan

Das Alkindi®-Schicksal ereilten andere, speziell in altersgerechten Zubereitungen entwickelte Arzneimittel bereits zuvor – beispielsweise ein explizit für geriatrische Patienten mit Schluckstörungen entwickeltes flüssiges Simvastatin-Präparat aus dem Hause Infectopharm: Simvaliquid® GeriaSan.

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Im Stellungnahmeverfahren im Rahmen der Festbetragsfestsetzung erreichte den G-BA zwar die Argumentation, dass die Simvastatin-Suspension für Patienten mit Dysphagie eine sinnvolle therapeutische Alternative zu festen oralen Darreichungsformen darstellt. Offenbar überzeugte dies den Gemeinsamen Bundesausschuss jedoch nicht ausreichend – er verwies seiner Zeit (2016) in den Tragenden Gründen darauf, „dass es außer der Einnahme flüssiger Darreichungsformen weitere Möglichkeiten der Anwendung gibt. Bereits die Möglichkeit des Teilens durch Vorhandensein einer Bruchkerbe dient dem erleichterten Schlucken“. Die meisten HMG-CoA-Reduktasehemmer seien mit einer Bruchkerbe versehen beziehungsweise mörserbar und in Wasser suspendierbar, hielt der G-BA dagegen. Und weiter: „Dass bei Patienten mit Schluckstörungen in bestimmten Fallkonstellationen individuell geprüft werden muss, welche Alternativen zum Schlucken von ganzen Tabletten bestehen, wird nicht in Frage gestellt.“

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