Gesundheit

Zertifikatelücke bei Auffrischimpfungen: DAV arbeitet an technischer Lösung

Es gelten nun in vielen Bereichen 2G+-Regeln. Ausgenommen ist von der zusätzlichen Testpflicht, wer bereits seine Auffrischimpfung erhalten hat. Wer allerdings zuvor nicht zweimal geimpft wurde – aufgrund einer Corona-Infektion oder einer Impfung mit dem Janssen-Impfstoff – kann seinen Booster mit den Apps aktuell nicht nachweisen. Der DAV verspricht, an einer Lösung zu arbeiten und weist nochmals darauf hin, dass Impfzertifikate nur erhalten darf, wer tatsächlich geimpft ist. Ein Impf- statt einem Genesenenzertifikat ist also kein Ausweg aus dem Dilemma.

2/2 oder 3/3 – das ist hier die Frage. Mit zunehmender Ausweitung der 2G+-Regeln macht das einen entscheidenden Unterschied. Steht auf dem Zertifikat nämlich 3/3 erspart das den zusätzlichen Test. Denn wer eine Auffrischungsimpfung erhalten hat und damit „geboostert“ ist, muss im Gegensatz zu anderen Personen keinen tagesaktuellen Antigentest vorlegen. Ob auch eine Genesung der Auffrischimpfung gleichgestellt wird, ist bislang nicht einheitlich geregelt, kann aber prinzipiell mit einem Genesenenzertifikat nachgewiesen werden.

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Immer häufiger werden einer aktuellen Mitteilung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) zufolge jedoch Apothekenteams auf vermeintlich oder tatsächlich fehlerhaft ausgestellte Impfzertifikate angesprochen. Hintergrund sei, dass eine Auffrischungsimpfung nachzuweisen für diejenigen schwierig sei, die zuvor nicht zweimal geimpft wurden, zum Beispiel weil sie genesen sind oder mit dem Impfstoff von Janssen nur einmal geimpft wurden, wie der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich in einer aktuellen Mitteilung erklärt. Bei diesen Personen zeigten die gängigen Apps den Impfschutz nicht korrekt an, so Dittrich. 

Dittrichs weist darauf hin, dass es daher wichtig sei, die Zertifikate nicht aus den Apps zu löschen oder die Papierform abzulegen, sondern alle Nachweise dabeizuhaben. Er verspricht: „Wir arbeiten intensiv an einer technischen Lösung“.

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