Seit einer Weile können Apotheken neben Impfzertifikaten und Genesenen-Impfzertifikaten auch Genesenenzertifikate ausstellen. Nun, da sich die Durchbruchinfektionen häufen, taucht immer öfter die Frage auf, wie man denn in der Apotheke verfahren soll, wenn ein Patient, der nach vollständiger Grundimmunisierung erkrankt ist, ein Zertifikat möchte. Die ABDA hat ihrer Handlungshilfe diesbezüglich aktualisiert.
Die „Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung der COVID-19-Zertifikate durch Apotheker*innen“ hat erneut ein Update erhalten. So wurde beispielsweise die seit kurzem bestehende Möglichkeit der Chargenprüfung aufgenommen und dass bei der Ausstellung der COVID-19-Zertifikate für Zweit- und Boosterimpfungen darauf zu achten ist, dass die angegebenen persönlichen Daten auf allen Zertifikaten übereinstimmen müssen. So muss beispielsweise der zweite Name immer oder nie aufgenommen werden. Sonst werden die Zertifikate in der App nicht derselben Person zugeordnet. Das Zertifikat zur Auffrischimpfung ist technisch in der Corona-Warn-App nur verwendbar, wenn auch die nötige Grundimmunisierung durch das entsprechende letzte Zertifikat der Impfreihe nachgewiesen wird. Apotheken können dann neue Zertifikate ausstellen, wenn es den Betroffenen nicht möglich sein sollte, den Aussteller des fehlerhaften Zertifikates diesbezüglich erneut aufzusuchen.
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Eine weitere Neuerung, die aufgenommen wurde, ist die Antwort auf die Frage, was für ein Zertifikat man ausstellt, wenn sich jemand trotz abgeschlossener Grundimmunisierung nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert hat. Da sich die Durchbruchinfektionen aktuell häufen, taucht dieses Problem immer wieder auf.
Die ABDA schreibt dazu: „Gemäß § 1 Absatz 1 Coronavirus-Testverordnung haben die betroffenen Personen einen Anspruch auf die Ausstellung eines COVID-19-Genesenenzertifikats. Dementsprechend können Apotheken das COVID-19-Genesenenzertifikat auch generieren, wenn bereits COVID-19-Impfzertifikate vorliegen, also trotz Impfung eine Infektion mit SARS- CoV-2 nachgewiesen wurde.“
Welches Zertifikat als Nachweis führen?
Die bestehenden Impfzertifikate bleiben laut ABDA gültig und schließen sich in der App auch nicht aus. Die Entscheidung, welches COVID-19-Zertifikat als Nachweis geführt wird, obliegt den Anwender:innen und wird sinnvollerweise von den lokal geltenden Regeln abhängig gemacht. In Baden-Württemberg beispielsweise entfällt für Genesene mit einem gültigen Nachweis (PCR nicht jünger als 28 Tage, nicht älter als sechs Monate) bei 2G+ die Testpflicht. Geimpfte, die seit mehr als einem halben Jahr vollständig grundimmunisiert, aber nicht geboostert sind, brauchen zusätzlich einen tagesaktuellen Test.
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