Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte am Montag in Berlin, dass das Robert Koch-Institut (RKI) seine Richtlinien geändert hat: Der Genesenennachweis läuft nun schon drei Monate nach der Infektion aus. Bislang galt er bis zu sechs Monate.
Das Bundesgesundheitsministerium begründet dies mit der neuen Virusvariante Omikron. Die Festlegung des RKI sei aus wissenschaftlicher Sicht erfolgt, sagte ein Ministeriumssprecher. Hintergrund sei, dass aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante ein sehr viel größeres Risiko bestehe, nach dieser Zeit erneut zu erkranken oder Überträger zu sein. Die vorherige Zeitspanne von sechs Monaten habe gegolten, solange man mit der vorherrschenden Delta-Variante umgehen musste.
Die neue Vorgabe knüpft an eine vom Bundesrat am vergangenen Freitag besiegelte Verordnung an und gilt seit Samstag. Demnach müssen Genesenennachweise Kriterien entsprechen, die das RKI auf seiner Internetseite bekannt macht. Dazu gehört:
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Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen
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Und: Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.
Das RKI erläutert: »Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.«
Der Genesenenstatus ist ebenso wie der Impfstatus maßgeblich für Quarantäne- und Einreisevorschriften. So gelten Ausnahmen von der Quarantäne der Verordnung zufolge für dreimal Geimpfte, zweimal Geimpfte in den ersten drei Monaten nach der zweiten Impfung, Genesene unter Einhaltung der Dreimonatsfrist sowie andere Genesene mit zusätzlicher Impfung. Sonderregeln, wonach bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson eine Dosis als vollständige Impfung anerkannt wurde, entfallen.
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