Im April wurden im Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz einige Erleichterungen zur Arzneimittelauswahl bei Rabattverträgen für den Fall der Nicht-Verfügbarkeit beschlossen. Zum 1. August
WeiterlesenHinweise zum neuen Nachweis der Nicht-Verfügbarkeit
Umkünftig die Nicht-Verfügbarkeit eines Arzneimittels nachzuweisen, reichen zweiübliche Online-Abfragen beim Großhandel aus. Allerdings müssen dabei die imneuen Rahmenvertrag vereinbarten Daten
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