Gesundheit

Berufsverbot gegen Heilpraktikerin – weil sie Krebspatienten mit dubiosen Methoden behandelte

In Schrobenhausen im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hat das Landratsamt des Kreises eine Heilpraktikerin mit einem Berufsverbot belegt. Wie eine Sprecherin des Landratsamts auf Anfrage des stern telefonisch bestätigte, wurde der Frau bereits vor Tagen ein Bescheid über die Rücknahme der Heilpraktikererlaubnis zugestellt, Anfang der Woche kam die Empfangsbestätigung.

Der Grund für den Entzug der Zulassung ist die zweifelhafte Behandlung von Krebspatienten. Die 54-Jährige soll mehreren Betroffenen dazu geraten haben, ihre Chemotherapie abzubrechen und stattdessen ein von ihr empfohlenes Präparat einzunehmen.

Metastasen wucherten bei Patienten weiter

„stern TV“ hatte im Mai 2019 erstmals über den Fall berichtet. Das fragliche Präparat von einem Ingolstädter Hersteller erwarben die Patienten demnach für mehrere tausend Euro bei der Heilpraktikerin. Allerdings hätte das vermeintliche Wundermittel keine Wirkung gezeigt. Eine an Speiseröhrenkrebs erkrankte Frau berichtete gegenüber „stern TV“, dass es sogar eine erhebliche Zunahme der Metastasen in Lunge und Leber gab, nachdem sie auf das Mittel umgestiegen war.

Wie die Sprecherin weiter ausführte, wurde vor dem Entzug der Zulassung ein Gutachterausschuss gehört. Dieser sprach sich für ein Berufsverbot aus, das Amt folgte der Empfehlung. Für Heilpraktiker gilt das „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Ärztliche Approbation, die Red.)“. Die Erteilung einer Erlaubnis setze unter anderem die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für den Beruf voraus, in einem Merkblatt für Heilpraktikeranwärter auf der Webseite des Amts. 

Die Heilpraktikerin betreibt eine eigene Praxis. Sie hat nun einen Monat Zeit, ihrerseits gegen das Berufsverbot vorzugehen. So lange kann sie weiterhin ihren Beruf ausüben. Sollte Klage erhoben werden, so die Landratsamts-Sprecherin, kann die umstrittene Heilerin sogar bis zu einer gerichtlichen Entscheidung und einer endgültigen Rechtsgültigkeit des Rücknahmebescheids weiter praktizieren. 

Quellen: „Schrobenhausener Zeitung“, „Augsburger Allgemeine“, „stern TV“, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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