Die Arzneimittel-Versandhändler in den Niederlanden setzen alles auf die Karte „E-Rezept“. DocMorris und die Shop Apotheke gehen von einem Rx-Marktanteil von 10 Prozent mitmilfe des E-Rezeptes aus. Doch zur Belieferung von E-Rezepten müssen sie an die Telematikinfrastruktur angebunden werden. Die Bundesregierung will mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) nun sicherstellen, dass auch die EU-Versender für ihre TI-Anbindung Zuschüsse von den Kassen erhalten. Der GKV-Spitzenverband protestiert und will die Ausweitung des Marktanteils nicht mitfinanzieren.
Bis Ende September 2020 müssen alle Apotheken in Deutschland an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein, damit sie beispielsweise E-Medikationspläne bearbeiten, auf E-Patientenakten zugreifen und auch E-Rezepte beliefern können. Die beiden größten EU-Versandhändler DocMorris und Shop Apotheke wollen ebenfalls E-Rezepte beliefern und müssen sich somit auch an die TI anbinden. Doch so einfach ist das nicht. Schließlich werden beispielsweise die dafür nötigen Zugangskarten (Heilberufsausweis und Institutionsausweis) über die Kammern nur an Apotheker beziehungsweise Apotheken herausgegeben.
Dieses „technische“ Problem scheint dem Vernehmen nach gelöst zu sein. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte gegenüber DAZ.online betont, dass auch die EU-Versender an die TI angebunden werden sollen. Nach Informationen von DAZ.online soll die Gematik die niederländischen Versender direkt mit Karten und den nötigen TI-Komponenten versorgen. Doch es gibt noch eine weitere offene Frage bei der TI-Anbindung der EU-Versender, nämlich eine finanzielle. Schließlich erhalten die Vor-Ort-Apotheker hierzulande mehrere Pauschalen sowie regelmäßige Zahlungen für die Anbindung beziehungsweise den Betrieb der TI-Komponenten von den Krankenkassen. Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband hatten dazu erst kürzlich eine Erweiterung des Rahmenvertrags ausgehandelt.
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Die Bundesregierung will nun aber sicherstellen, dass auch die EU-Versender diese Beträge für die TI-Anbindung von den Kassen erhalten. Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) soll dies im SGB V geregelt werden. Zur Begründung heißt es dazu im jüngsten PDSG-Entwurf, den der Bundestag schon in der nächsten Sitzungswoche beschließen könnte: „Auch ausländische Versandapotheken müssen in die Refinanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur einbezogen werden. Dies ist europarechtlich geboten.“
Etwas unerwartet stemmt sich jetzt nun der GKV-Spitzenverband gegen diese Regelung. In seiner Stellungnahme zu dem Gesetz stellt der Kassenverband klar, dass man nicht die Ausweitung des Marktanteils der Versender mitfinanzieren wolle. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme:
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