Gesundheit

Ist der Versandhandel wirklich so günstig?

Das Internet ist ein Paradies für Schnäppchenjäger. Auch bei Arzneimitteln kann der Verbraucher kräftig sparen, wenn er online bestellt – oder? In seinem Buch „Mythos Apotheke – Zwischen Vorurteilen und Wahrheit“ geht das Autorentrio Kaapke/Kleber-Herbel/Hüsgen diesem Gerücht auf die Spur.

Wozu „Apothekenpreise“ zahlen, wenn man Medikamente auch ganz einfach bei Versandhändlern bestellen kann? Denn DocMorris und Co. locken mit unwiderstehlichen Preisnachlässen. Aber kommt der Kunde am Ende tatsächlich besser weg, wenn er auf die Arzneimittellogistiker setzt statt auf den stationären Handel? Andreas Kaapke, Nina Kleber-Herbel und Uwe Hüsgen haben sich diesen Mythos einmal genau angeschaut.

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„Bezeichnenderweise macht sich hier die Schizophrenie der (deutschen) Verbraucher bemerkbar: Man möchte die bestmögliche, individuelle, auch mit stationären Apotheken vergleichbare Beratung, dies aber zu einem besonders günstigen Preis“, schreiben die Autor:innen. „Dass aber genau diese Beratung (in Form kompetenten Fachpersonals) Geld kostet und daher den einen oder anderen Dumpingpreis kalkulatorisch nicht zulässt, verkennen viele Verbraucher.“

Verschreibungspflichtige Arzneien und die Preisbindung

Was rezeptpflichtige Medikamente betrifft, sind die deutschen Apotheken – inklusive jener, die auch einen Versandhandel betreiben – an die Arzneimittelpreisbindung gebunden, erläutern Kaapke/Kleber-Herbel/Hüsgen. „Die Konsequenz daraus ist, dass diese rezeptpflichtigen Arzneimittel in allen Apotheken, also auch in den deutschen Versandapotheken, gleich günstig bzw. teuer sind, also gleich viel kosten.“ Eine Ausnahme von dieser Regel gilt seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2016. Sie dürfen Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneien gewähren, weil die Luxemburger Richter in der deutschen Regelung einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit innerhalb der EU sahen.

Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun Abhilfe schaffen: Das bereits verabschiedete Gesetz überführt das Rx-Boni-Verbot ins Sozialrecht. Damit gilt es ab Inkrafttreten des Gesetzes zumindest wieder für den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung. „Damit wird auch wieder dem (sinnvollen) Bestreben Rechnung getragen, dass rezeptpflichtige Arzneimittel per Gesetz einem Preiswettbewerb entzogen werden sollen, der die Ware bagatellisieren würde.“

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