Gesundheit

eHBA für Angestellte: GKV übernimmt die Kosten

Die Ausstellung eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) für approbierte Mitarbeiter kostet Geld. Die Ausgaben werden erstattet und über den Apothekeninhaber abgerechnet.

Welche Kosten entstehen?

Der eHBA ist ein Ausweisdokument, mit dem sich Apotheker innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) als Angehörige eines Heilberufs authentifizieren und persönlich identifizieren können. Mit dem eHBA erhalten Apotheker Zugang zu gesundheitsbezogenen Informationen und sehr sensiblen Patientendaten. Entsprechend hoch sind die Sicherheitsstandards, die bei der Zugangskontrolle zur TI eingehalten werden müssen. Dass ein solches Maß an Sicherheit nicht zum Nulltarif zu haben ist, liegt auf der Hand. Bei der D-Trust GmbH, einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, kostet ein eHBA für Apotheker mit einer Gültigkeit von 5 Jahren 448,80 € netto, was einer Monatsgebühr von 7,48 € netto entspricht.

Erstattung über Nacht- und Notdienstfond

Die Landesapothekerverbände haben darüber informiert, dass der Deutsche Apothekerverband mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen neben weiteren Beträgen auch die Kosten für den eHBA von Mitarbeitern übernimmt. Für alle zum 01.07.2021 angestellten Approbierten erhalten Apothekeninhaber jeweils einen Nettobetrag von 449,00 €. Gleiches soll für festangestellte Berufsanfänger gelten, die erst nach dem 01.07.2021 ihre Arbeit beginnen. Diese Erstattung kann nur von Apothekeninhabern beim Nacht- und Notdienstfond (NNF) abgerufen werden und wird auch nur an diese ausbezahlt. Beantragt werden muss der eHBA hingegen zwingend durch den angestellten Apotheker selbst. Mit der Auftragserteilung zur Herstellung seines individuellen eHBA, z. B. bei der D-Trust GmbH, einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, verpflichtet sich der der angestellte Apotheker gegenüber dem Dienstleister zur Kostenübernahme für den HBA.

eHBA ist ein notwendiges Arbeitsmittel

Der Apothekeninhaber erhält durch den Notdienstfonds den festgelegten Nettobetrag. Wie die Erstattung der Auslagen der approbierten Mitarbeiter durch diesen Betrag abläuft, ist nicht festgelegt und apothekenintern zu klären. Laut Adexa sind Arbeitgeber jedoch verpflichtet, ihren Mitarbeitern die Gebühren für den eHBA zu erstatten. Da die Heilberufsausweise für die Erbringung bestimmter Arbeitsleistungen künftig erforderlich sind (z.B. für Änderungen an einem eRezept nach ärztlicher Rücksprache), handelt es sich um „Arbeitsmittel“, deren Kosten vom Arbeitgeber getragen werden müssen. In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen: Die Weiterreichung der Kostenerstattung für den eHBA erfolgt grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei! Es handelt sich steuerrechtlich um einen Auslagenersatz, der immer dann anzunehmen ist, wenn ein Arbeitnehmer Aufwendungen tätigt, die ganz überwiegend im Interesse des Arbeitgebers liegen und nicht zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers führen.

Im eigenen Interesse sollten die approbierten Mitarbeiter darauf achten, ihren eHBA bei einem zugelassenen Anbieter zu beantragen. So zum Beispiel bei der D-Trust GmbH, bei der im letzten Jahr bereits ein Großteil der Apothekeninhaber ihre Ausweise bestellt haben. Das Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe gilt als Vorreiter für sichere digitale Identitäten und ist nicht nur zertifizierter Hersteller für den eHBA, sondern auch für die SMC-B Karte (Institutionsausweis).

Das Antragsportal von D-Trust finden Sie » hier

Weitere Themen dieser Serie:

  • Der eHBA künftig ein Must-Have für approbierte Angestellte
  • So kommen angestellte Apotheker/innen an ihren eHBA
  • Multifunktionswerkzeug in der Apotheke: Das kann der eHBA

 

D-Trust GmbH
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Tel.: +49 (0)30 – 2598 0
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