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Forderung der Umwelthilfe: Müssen Unternehmen zukünftig Strafen für Einwegpfand bezahlen?

Ein Bündnis aus Umwelthilfe, Brauereien und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) aufgefordert, Unternehmen zu bestrafen, die sich absichtlich nicht an die gesetzliche Mehrwegquote halten.

Als Sanktionsmaßnahme müsse eine Abgabe von 20 Cent zusätzlich zum Pfand auf Einweg-Plastikflaschen sowie Getränkedosen eingeführt werden, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung vom Mittwoch.

Kein Übergang von Ein- zu Mehrweg

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland das Verpackungsgesetz, das unter anderem eine sogenannte Mehrwegquote von 70 Prozent festschreibt.

Eine klare Trendwende von Einweg zu Mehrweg sei bisher nicht eingetreten, schreibt das Bündnis aus Deutscher Umwelthilfe, dem Verband Privater Brauereien Deutschland und der NGG.

Der Recycling-Experte der Umwelthilfe, Thomas Fischer, sagte, der Anteil von Mehrwegflaschen an allen Behältnissen für Getränke liege nach Schätzungen aus der Branche derzeit bei etwa 42 Prozent.

Die Mehrwegquote ist im Gesetz lediglich als Ziel formuliert, deren Unterschreitung nicht mit Strafen für einzelne Händler und Abfüller belegt ist.

Die Mehrwegquote müsse so gestaltet werden, dass sie von jedem Händler und Abfüller zwingend in die Tat umgesetzt werden müsse, verlangte das Bündnis.

Dosengetränke nehmen zu

Vor allem Unternehmen wie Aldi, Lidl, Coca-Cola und Nestle Waters boykottierten die gesetzliche Mehrwegquote.

Die Discounter Aldi und Lidl hätten im vergangenen Jahr zunehmend Getränkedosen in ihr Sortiment aufgenommen und dadurch den Marktanteil von Dosengetränken erhöht, sagte Fischer. „Und deshalb muss man schauen, dass man rechtzeitig gegensteuert“.

Deutsche Presse-Agentur (dpa)

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