Gesundheit

Ärzte fordern bis zu 40 Euro: Wer einen Arzttermin schwänzt, muss Strafe zahlen

Patienten, die zu einem Arzttermin nicht erscheinen, sollten eine Ausfallgebühr zahlen müssen, finden viele Ärzte. Ein Nicht-Erscheinen bedeutet für viele Praxen eine Störung der Abläufe und sogar Honorarausfall. Doch wie rechtens sind diese Gebühren?

600 Millionen Termine vergeben Ärzte jährlich in Deutschland. Bei bis zu 30 Prozent dieser vereinbarten Termine tauchten die Patienten laut dem NAV-Virchow-Bund, dem Bund der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, nicht auf und sagten ihn nicht beziehungsweise zu spät ab. Die Verärgerung der Ärzte ist nachvollziehbar. Nicht nur störe das Schwänzen der Patienten den Praxisablauf, auch sind diese Ausfälle mit Verdienstausfällen verbunden, berichtete die „Rheinische Post“.

Anzahl der Schwänzer geht nach Einführung von Ausfallgebühren zurück

Viele niedergelassene Ärzte wollen das nicht auf sich sitzen lassen und verlangen bis zu 40 Euro Gebühren bei Nicht-Auftauchen eines Patienten. Vielen Patienten sei nicht bewusst, was ihr unentschuldigten Fehlen bedeutet, sagte ein Arzt in Düsseldorf. Die Gebühr von 40 Eure entspreche seinem Honorar für einer 15-minütigen Sprechstunde.

Auch die „Frauenärztliche Gemeinschaftspraxis im Klemensviertel“ greift durch: Patientinnen, die ihren Termin nicht 24 Stunden vorher absagen, müssen 35 Euro zahlen. Die Absage könne online rund um die Uhr erfolgen. Und tatsächlich – die Anzahl der Schwänzer ging nach Einführung der Gebühr zurück: Früher soll es ein bis zwei Terminausfälle pro Tag gegeben haben, heute seien es ein bis zwei pro Woche, sagte Frauenarzt Hans-Wilhelm Coenen. Und wenn eine Patienten die Gebühr nicht bezahlen will? Ein immenser Vertrauensverlust im Arzt-Patienten-Verhältnis, findet Coenen. Solche Patientinnen würde er nur noch im Notfall behandeln.

Ausfallgebühren bleiben umstritten

Doch sind diese Gebühren rechtens? Das ist umstritten – mal gibt das Gericht den Patienten, mal den Ärzten Recht. Beurteilt wird jeder Fall individuell, denn eine rechtliche Grundlage gibt es im Bundesmantelvertrag oder vertragsärztlichen Bereich nicht, sagte die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein.

„Sehr häufig wird der Patient wegen einer Überweisung oder anderem in die Praxis einbestellt, obwohl es gar nicht notwendig wäre. Dafür wird er ja auch nicht entschädigt“, kritisierte SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterach die anfallenden Gebühren. „Diese Art von Zusatzeinkommen für Ärzte lehne ich ab.“

Ärzte kritisieren geplantes Terminservice- und Versorgungsgesetz

Hintergrund für die verlangten Gebühren könnte auch das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), welches voraussichtlich am 1. Mai in Kraft treten wird. Nach dem Gesetz müssen niedergelassene Ärzte pro Woche mindestens 25 Sprechstunden anbieten. Somit sollen die Wartezeiten für gesetzlich Versicherte Patienten verkürzt werden. Viele Ärzte sehen darin jedoch einen Eingriff in ihre unternehmerische Freiheit.

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