Gesundheit

Ärzte sollen Paxlovid und Evusheld dispensieren

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ärgert sich schon seit längerem, dass Ärzte Paxlovid zur Behandlung von COVID-19 nur sehr zögerlich verordnen. Nun hat er sich offenbar ein Konzept überlegt, um das – früh eingesetzt, oft sehr wirksame – Arzneimittel schneller an die Patienten zu bringen: Die Ärzte sollen es selbst abgeben und dafür auch vergütet werden.

Der Corona-ExpertInnen-Rat der Bundesregierung hatte es schon Anfang Juni gefordert, das Bundesgesundheitsministerium griff es kurz darauf in seinem 7-Punkte-Plan für seine Corona-Herbststrategie auf: COVID-19-Patienten und -Patientinnen sollen im ambulanten Bereich beziehungsweise in der Frühphase der Erkrankung einen besseren und schnelleren Zugang zu antiviraler Medikation erhalten. Im 7-Punkte-Plan hieß es, der Corona-ExpertInnen-Rat solle hierfür ein Konzept erarbeiten und dabei auch „die Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und die der Apotheken“ prüfen. 

Anfang Juli bestärkte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sein Vorhaben im Bundestag: Er habe mehr als eine Million Dosen Paxlovid gekauft, von denen aber noch nicht einmal 30.000 eingesetzt worden seien. Es müsse daher dafür gesorgt werden, dass geeignete Patient:innen diese Medikamente auch schnell bekommen. Mit den Hausärzten arbeite er daran, dieses Vorhaben umzusetzen.

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Mittlerweile sind Lauterbach, der ExpertInnerat und der Hausärtzeverband offenbar weiter. Wie aus Ministeriumskreisen zu hören ist, ist eine Rechtsverordnung geplant, die Ärzten ermöglicht, die Arzneimittel für COVID-19-Patienten – neben Paxlovid ist dies der monoklonale Antikörper Evusheld – nicht nur zu verordnen, sondern auch selbst abzugeben. Beides sollen sie auch vergütet bekommen. Das Apothekenprivileg soll hier also bewusst durchbrochen werden, um die Prozesse zu beschleunigen. 

Zu hören ist, dass es ein „gut vorbereitetes System“ geben soll, bei dem auch auf Kontraindikationen eingegangen wird: Welche sind nur relativ, welche lassen sich etwa durch das Absetzen eines anderen Arzneimittels vermeiden? Schon der PCR-Befund soll künftig mitteilen, ob der Patient ein „Idealpatient“ sein könnte. Damit würde der Hausarzt informiert und könne nach der Verordnung das Arzneimittel direkt abgeben. Weitere Details sind nun abzuwarten. So stellt sich beispielsweise noch die Frage, wie die Ärztinnen und Ärzte selbst an die Arzneimittel kommen. 

Bislang erhalten die Apotheken für den Aufwand, der ihnen im Zusammenhang mit der Abgabe von vom Bund beschafften antiviralen Arzneimitteln zur Behandlung von COVID-19 entsteht, eine Vergütung in Höhe von 30 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Packung.  Für den Botendienst gibt es 8 Euro einschließlich Umsatzsteuer dazu. Doch in der Praxis spielt dies bisher tatsächlich kaum eine Rolle. Seit Ende Juni ist Apotheken auch die unbegrenzte Bevorratung mit dem Arzneimittel erlaubt. 

 

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