Gesundheit

Datenschutzbeauftragter: Keine grundsätzlichen Einwände gegen ePA-Opt-out

Aus Sicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber liegt das Problem der sich nur schleppend durchsetzenden ePA nicht darin, dass sich Versicherte derzeit aktiv für deren Nutzung entscheiden müssen. Es sei vielmehr auf den noch nicht ersichtlichen Mehrwert zurückzuführen. Dennoch hat Kelber gegen die jetzt vom Bundesgesundheitsminister angestrebte Opt-out-Lösung keine prinzipiellen Einwände.  

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat heute seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas übergeben. Darin geht es unter anderem um Gesundheitsthemen, wie das E-Rezept, die elektronische Patientenakte (ePA) und dem Umgang mit Forschungsdaten.

Bei der Vorstellung des Berichts ging er auch auf die Digitalisierung-Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ein. Dieser hatte vergangene Woche seine Digitalisierungsstrategie vorgestellt. Im Mittelpunkt eines geplanten Digitalgesetzes steht die beschleunigte Einführung der ePA – Schub geben soll die schon im Koalitionsvertrag angekündigte Umstellung auf ein Opt-Out-Verfahren. So sollen bis 2025 80 Prozent der GKV-Versicherten über eine solche Akte verfügen. Stand heute zählt das TI-Dashboard der Gematik 629.920 aktive ePAs. 

Bislang ist allerdings offen, wie das Widerspruchsverfahren konkret aussehen soll. Lauterbach beabsichtigt zudem, den Datenschutzbehörden (BfDI, BSI) ihr Vetorecht bei Entscheidungen der Gematik zu nehmen. Mitsprechen sollen sie aber in einem interdisziplinär besetzten Ausschuss. 

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Kelber hatte sich in der Vergangenheit bereits kritisch zum Thema Opt-out bei der ePA geäußert. Auch im aktuellen Tätigkeitsbericht heißt es dazu: „Grundsätzlich sehe ich keine Notwendigkeit für den angestrebten Paradigmenwechsel zu einer Opt-out-ePA. Auch eine versichertengeführte ePA hat das Potenzial, Nutzen für die Gesundheitsversorgung zu bringen, wenn die Akzeptanz und das Vertrauen in ePA bei den Ver­sicherten durch vermehrte Information und Werbung über die Vorteile einer ePA stärker gefördert würde. Die bisherige geringe Nutzung ist auf den noch nicht ersicht­lichen Mehrwert für die Versicherten zurückzuführen, nicht auf die Umsetzung einer Opt-in-Lösung.“

Auch wenn aus seiner Sicht eine ePA-Opt-out-Lösung nicht erforderlich ist, begrüßt Kelber, dass die Koalitionäre eine DSGVO-konforme Lösung anstreben und will hierzu beraten. „Es gibt keinen grundsätzlichen Ausschluss einer Opt-out-Regelung aus datenschutzrechtlichen Aspekten“, erklärte er. Die noch ausstehende konkrete Umsetzung werde er aber prüfen. Dabei geht es etwa darum, wie Betroffenenrechte ausgeübt werden könnten und man zum Beispiel Informationen „verschatten“ könne, die jemand nicht sehen soll. Dazu sei man im Augenblick im Gespräch und werde dann auch Stellungnahmen für einzelne Schritte beisteuern.

Der oberste Datenschützer betonte generell: „Wir sind große Fans der Digitalisierung im Gesundheitswesen“. Als Privatperson wolle er eine ePA mit der Standardeinstellung haben, dass alle Ärzte alles sehen dürften, weil er eine optimale Versorgung haben möchte. „Aber es geht darum, dass man nicht aus scheinbaren Komfortgründen auf grundlegende Datenschutz- und IT-Sicherheitsmaßnahmen verzichten darf.“


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