Droht schon wieder Ärger mit den Grippeimpfstoffen – nicht für diese Saison, sondern bereits für die kommende? Der Apothekerverband Nordrhein sieht schwarz, insbesondere was die Versorgung Älterer mit Efluelda und das finanzielle Risiko der Apotheken beim Hochdosisgrippeimpfstoff betrifft. Auch die Honorierung muss verbessert werden, findet der AVNR. So sollten die Krankenkassen die Apotheken schon vor Auslieferung der Impfstoffe bezahlen.
In diesem Grippewinter, wie auch in manchen zuvor, ist bei Influenzavakzinen nicht alles rund gelaufen. So hatte der Bund zwar zusätzliche Grippeimpfstoffe bestellt, dennoch kam es zu massiven Engpässen, und als die nationale Reserve dann endlich verfügbar war, war der Zenit der Impfmotivation überschritten. Nun bleiben einige Apotheken auf den diesjährigen Vakzinen sitzen. Das geht besser, findet der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) – und meint damit nicht nur die Verfügbarkeit der Nationalen Reserve.
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So wird in der nächsten Grippesaison 2021/2022 erstmals ein Hochdosisgrippeimpfstoff für ab 60-Jährige von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Basis hierfür ist eine Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission) vom November des vergangenen Jahres. Im Januar passte daraufhin der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Schutzimpfungs-Richtlinie dahingehend an. Stimmt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dieser Änderung zu, tritt diese am 21. April in Kraft. Die Altersgrenze ab 60 Jahren greift allerdings nur, wenn Sanofi Pasteur, der Hersteller der einzigen Hochdosis-Grippevakzine, eine Zulassungserweiterung von 65 Jahren auf 60 Jahren erhält. „Als Heilberufler stützen wir Apotheker die Empfehlung der STIKO und des G-BA, bei älteren Menschen einen Hochdosisimpfstoff bei der Grippeschutzimpfung einzusetzen. Versprechen diese Impfstoffe doch eine noch bessere Wirksamkeit in dieser Altersgruppe“, erklärt Thomas Preis, Vorsitzender des AVNR.
Hochdosierte Grippeimpfung: finanzielles Risiko steigt
Allerdings kostet Efluelda® laut Preis „gut das Dreifache der üblich dosierten tetravalenten Impfstoffe“. Dass der Impfstoff teurer ist, ist aufgrund der vierfach enthaltenen Antigenmenge erklärbar. Die Apotheker erhalten trotz erhöhter finanzieller Risiken jedoch auch hierfür nur 1 Euro pro Impfdosis. „Wir kritisieren sehr heftig, dass die schon damals äußerst knappe Honorierung von 1 Euro pro Impfdosis, die der Gesetzgeber im Zuge des im Mai 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) festgelegt hat, die Kosten für Vorfinanzierung, Beratung, Lieferung, Risikozuschlag für Warenuntergang, Nichtabnahme und Retaxationen durch Krankenkassen bei diesen Hochdosisimpfstoffen nicht ansatzweise decken,“ so Preis.
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