Immer mehr Krankenkassen setzen angesichts der Corona-Pandemie ihre Rabattverträge aus. Nun hat auch der BKK-Landesverband Nordwest gegenüber dem Hamburger Apothekerverein erklärt, dass er sich der diesbezüglichen Übereinkunft mit der AOK Rheinland/Hamburg anschließt. Dies gilt bisher für Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Am vergangenen Dienstag hatten der Apothekerverband Nordrhein und der Hamburger Apothekerverein darüber informiert, dass bei der Versorgung für die AOK Rheinland/Hamburg in Einzelfällen nicht vorrätige Rabattarzneimittel durch andere vorrätige Arzneimittel substituiert werden könnten. Dabei sei das Sonderkennzeichen 02567024 mit dem Faktor 5 oder 6, bei Importarzneimitteln mit dem Faktor 3 oder 4 aufzudrucken.
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Vor diesem Hintergrund bemühte sich Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, um eine entsprechende Regelung bei den Betriebskrankenkassen. Daraufhin teilte die Hauptverwaltung Hamburg des BKK-Landesverbandes Nordwest dem Hamburger Apothekerverein am heutigen Donnerstagvormittag mit, dass für seinen Zuständigkeitsbereich inhaltsgleiche Regelungen wie mit der AOK Rheinland/Hamburg gelten sollen. Dies gelte für Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Zum BKK-Landesverband Nordwest zählt auch Nordrhein-Westfalen, aber dies gehört nicht zum Zuständigkeitsbereich der Hauptverwaltung in Hamburg. Dem Vernehmen nach laufen aber auch in Nordrhein-Westfalen und anderen Regionen Bemühungen um entsprechende Regelungen.
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