Gesundheit

Grippeschutzimpfung: So rechnen Apotheken ab

Der Vertrag über die Durchführung der Grippeschutzimpfungen in Apotheken, den der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband abgeschlossen haben, tritt rückwirkend zum 1. Oktober in Kraft. Zu den Details der Abrechnung hat der DAV nun einen Leitfaden veröffentlicht.

Wie bereits von den Coronaimpfungen und -tests gewohnt, liegt nun auch für die Abrechnung von Grippeschutzimpfungen in der Apotheke im Rahmen der Regelversorgung ein Leitfaden für die Apotheke vor – allerdings nicht auf der ABDA-Seite, sondern bei den jeweiligen Landesapothekerverbänden. Grundlage ist der zwischen DAV und der Kassenseite geschlossene Vertrag, der ebenfalls über die Verbände einsehbar sein soll (und auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes zu finden ist). Der Leitfaden beschreibt den ganzen Prozess der Abrechnung für die GKV und die PKV.

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Abrechnung der Grippeimpfungen: Zunächst über Sonderbeleg, ab 2023/24 elektronisch

Apotheken erhalten bekanntermaßen für die Impfleistung und Dokumentation pro Person 7,60 Euro. Dazu kommen für Nebenleistungen, unter anderem für die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien und zum Ausgleich anfallender Verwürfe sowie je Dosis der Apothekeneinkaufspreis (AEP) zuzüglich Umsatzsteuer und für die Beschaffung des Impfstoffes 1,00 Euro. Abgerechnet wird zunächst per Sonderbeleg, ab der Saison 2023/24 dann elektronisch. 

Ein Beleg für jede Impfung

Dabei muss für jede Impfung, also für jede geimpfte Person, ein Sonderbeleg gedruckt werden, wie bei den pharmazeutischen Dienstleistungen auch. Diese Sonderbelege gehen an die Rechenzentren im Rahmen der normalen Rezeptabholung und von dort an die Krankenkassen. Die Daten sollen spätestens einen Monat nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Impfung erfolgt ist, über das Apothekenrechenzentrum an die Krankenkassen geliefert werden.

So wird bedruckt 

In das Versichertenfeld müssen folgende Angaben

  • Krankenkasse bzw. Kostenträger: Name der Krankenkasse
  • Versichertendaten: Name und Vorname Versicherte/r, Adresse, Geburtsdatum, (wie auf der elektronischen Gesundheitskarte angegeben)
  • Kostenträgerkennung / Versichertennummer: IK der Krankenkasse und Krankenversicherungsnummer (KVNR) laut Versichertenkarte
  • Statusfeld: die ersten 5 Zeichen mit den Daten der eGK, das 6. und 7. Zeichen mit dem Vertragskennzeichen Ziffer „81“.
  • Ausstellungsdatum und Leistungs- / Abgabedatum: Tag der Schutzimpfung
  • Faktor immer 1
  • Taxe: Summe je Position in Cent

In den Druckbereich für die Apotheke müssen folgende Angaben

  • Apotheken-IK
  • Zuzahlung immer 0
  • Gesamt-Brutto Summe der Beträge in Euro für Grippeschutzimpfungen (7,60 plus 2,40 plus brutto AEP plus 1 Euro)
  • Feld „Kennziffer“
    • 1. Position: Impfleistung und Dokumentation Sonderkennzeichen: 17716926
    • 2. Position: Nebenleistung Sonderkennzeichen: 17716955
    • 3. Position: Impfstoff als Fertigspritze, mit oder ohne Kanüle Sonderkennzeichen: (siehe nachfolgendes SOK-Verzeichnis

    17716984

    17616337

    10X0.5 ml

    98,69 €

    9,87 €

    11,74 €

    12,74 €

     

     

    17716990

    17543733

    10 St

    98,69 €

    9,87 €

    11,74 €

    12,74 €

     

    17543710

    10 St

    98,69 €

    9,87 €

    11,74 €

    12,74 €

    17717009

    17543785

    10 St

    330,78 €

    33,08 €

    39,36 €

    40,36 €

     

     

    17717015

    15255510

    10X0.5 ml

    160,58 €

    16,06 €

    19,11 €

    20,11 €

     

    14162309

    10X0.5 ml

    160,58 €

    16,06 €

    19,11 €

    20,11 €

     

    17717044

    08795884

    10X0.5 ml

    100,76 €

    10,08 €

    11,99 €

    12,99 €

     

    00168024

    10X0.5 ml

    100,76 €

    10,08 €

    11,99 €

    12,99 €

    17717050

    17620988

    10X0.5 ml

    86,31 €

    8,63 €

    10,27 €

    11,27 €

    17717067

    17893806

    10X0.5 ml

    98,27 €

    9,83 €

    11,69 €

    12,69 €

     

     

    17717073

    17893798

    10X0.5 ml

    98,27 €

    9,83 €

    11,69 €

    12,69 €

     

    17893781

    10X0.5 ml

    98,27 €

    9,83 €

    11,69 €

    12,69 €

    17717096

    17543756

    20 St

    196,69 €

    9,83 €

    11,70 €

    12,70 €

    17717104

    17543727

    1 St

    10,50 €

    10,50 €

    12,50 €

    13,50 €

    17717110

    17543779

    1 St

    33,71 €

    33,71 €

    40,11 €

    41,11 €

    17717127

    00435063

    0.5 ml

    11,94 €

    11,94 €

    14,21 €

    15,21 €

    17717133

    06331258

    0.5 ml

    17,93 €

    17,93 €

    21,34 €

    22,34 €

    17717156

    17616320

    1X0.5 ml

    10,50 €

    10,50 €

    12,50 €

    13,50 €

    17717162

    17893775

    0.5 ml

    10,50 €

    10,50 €

    12,50 €

    13,50 €

    Quelle: Technische Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V

    In den Verordnungsteil müssen folgende Angaben:

    • Optional die Chargenbezeichnung: Im Übergangsverfahren in der aktuellen Saison ist die Chargenbezeichnung nur anzugeben, wenn die Software eine Übertragung ermöglicht. Tut sie das nicht, kann die Chargenbezeichnung zunächst entfallen.
    • Name und Ort der Apotheke, Anschrift und Telefonnummer an die Stelle, wo bei Rezepten der Arztname steht.
    • Angaben zur impfenden Person: Neben dem Apothekennamen müssen Name und Vorname der impfenden Person aufgedruckt oder händisch aufgetragen werden.
    • Unterschrift: Der impfende Apotheker/die impfende Apothekerin muss jeden Sonderbeleg eigenhändig unterschreiben.

    Abrechnung für die PKV

    Privatversicherte ab 18 Jahren können in der Apotheke geimpft werden. Allerdings müssen laut DAV die Versicherten selbst klären, ob die jeweilige Versicherung die Kosten übernimmt.

    Die Impfung muss in der Apotheke bezahlt werden. Die Versicherten erhalten den taxierten Sonderbeleg zum Einreichen bei der Versicherung.

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