Die ABDA-Mitgliederversammlung hat am heutigen Dienstag inBerlin wichtige Entscheidungen getroffen. Die Apotheker wollen das geplanteApotheken-Stärkungsgesetz weiterhin begleiten, beharren aber auf dem Erhalt des„alten“ Rx-Boni-Verbots. Das Rx-Versandverbot als „Notlösung“ wird aberzurückgestellt. Außerdem haben die ABDA-Mitglieder den Haushalt für daskommende Jahr beschlossen – allerdings (zunächst) ohne die umstrittene Erhöhung derAufwandsentschädigung für die ABDA-Vorstände.
Am heutigen Dienstag hat in Berlin dieABDA-Mitgliederversammlung getagt. Die etwa 140 Vertreter der insgesamt 34Kammern und Verbände hatten wichtige Gesprächsthemen: In erster Linie musstensie beraten, wie sich die ABDA weiter zum geplanten Apotheken-Stärkungsgesetzpositionieren will. Erst vor wenigen Tagen war der Kabinettsentwurf desVorhabens bekannt geworden. Die von den Apothekern geforderte Gleichpreisigkeitist dort nur bedingt enthalten: Für den GKV-Bereich hat dasBundesgesundheitsministerium zwar an der Erklärung für das geplanteRx-Boni-Verbot gefeilt, PKV-Versicherte sind im Kabinettsentwurf allerdingsweiterhin nicht erwähnt und wären somit nicht vom Boni-Verbot betroffen.
Zweites wichtiges Thema: der ABDA-Haushalt für 2020. DieStandesvertretung hatte in den letzten Haushaltsentwurf vor der heutigenMitgliederversammlung einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro eingebracht, derfür die Vergütung des geschäftsführenden Vorstandes vorgesehen ist. Späterstellte sich heraus, dass die ABDA-Spitze damit wohl die Aufwandsentschädigungenderjenigen Apotheker erhöhen will, die nicht zur unmittelbaren ABDA-Spitzegehören. Das Ziel: Die Arbeit in dem Gremium für „Neuankömmlinge“ attraktiverzu machen. Dieser Plan geriet aber unter Beschuss: Der ABDA-Haushaltsausschussrügte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, weil dieser seinen Vorschlag vorhernicht von den Gremien besprechen ließ.
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Was die Apothekenreform betrifft, will die ABDA weiter mitder Bundesregierung und im späteren Gesetzgebungsverfahren auch mit dem Parlament im Gespräch bleiben.Nach der Mitgliederversammlung erklärte Schmidt, dass die ABDA-Mitglieder demgeschäftsführenden Vorstand dazu ermächtigt hätten, die Reform weiter zubegleiten – auch während der für den Herbst 2019 geplanten Besprechung imBundestag. Allerdings stellte Schmidt klar, dass „über allem weiterhin negativdie Streichung“ des Rx-Boni-Verbots für EU-Versender aus dem Arzneimittelgesetzstehe, die ABDA will diese Streichung weiterhin verhindern. Zur Erinnerung: Das BMG will die Rx-Preisbindung aus dem Arzneimittelgesetz (AMG) ins SGB V transportieren. Dort gelten die Festpreise allerdings nicht mehr für den PKV-Bereich.
Allerdings hat sich an der Beschlusslage der ABDA am heutigen Dienstag ein entscheidenderPunkt geändert: Die ABDA-Spitze wurde von der Mitgliederversammlung beauftragt,zur Not auch ohne das Rx-Versandverbot im Rücken zu verhandeln. Zur Erinnerung:Im Januar dieses Jahres hatte die Mitgliederversammlung noch beschlossen, dassdie Apotheker automatisch zurück zum Rx-Versandverbot gehen, wenn dieBundesregierung und der Gesetzgeber keine für sie ausreichenden Maßnahmen zurWiederherstellung der Gleichpreisigkeit einleiten. Viele Kammer und Verbändesind der Meinung: Wenn das „alte“ Rx-Boni-Verbot für EU-Versender aus dem AMGgestrichen wird, wäre das so ein Tatbestand, bei dem die Apotheker zumVersandverbot zurückkehren müssten. Doch nun ist klar: Das Rx-Versandverbot istzurückgestellt. Selbst wenn es bei der Streichung des AMG-Satzes zurRx-Preisbindung bleibt, darf die ABDA das Apotheken-Stärkungsgesetz weiterverfolgen. Dem Vernehmen nach sorgte gerade dieser Punkte für großeDiskussionen. Insbesondere die Vertreter der Landesapothekerkammer Bayernsollen gegen die Zurückstellung des Rx-Versandverbotes protestiert haben.
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