Gesundheit

Impfung mit homöopathischem Mittel – Ärztin fälschte Impfausweise – Heilpraxis

In Deutschland wurden bereits einige Zehntausend Menschen gegen COVID-19 geimpft, doch gibt es auch viele Impfgegner. Dies galt schon vor der Pandemie, beispielsweise in Bezug auf Masernimpfungen. Hier reichte die Sächsische Landesärztekammer nach eigenen Angaben nun einen Strafantrag gegen eine Ärztin ein, die gefälschte Impfausweise ausstellte. Die Medizinerin soll „homöopathisch geimpft” haben, statt Kindern eine Masernimpfung zu verabreichen.

Homöopathisches Mittel statt Masernschutzimpfung

Statt eine Impfung gegen Masern zu injizieren, soll eine Ärztin aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Kindern ein „homöopathisches Mittel” verabreicht haben. Im Anschluss soll die Medizinerin eine Masernimpfung in den Impfausweis eingetragen haben. Das teilte die Landesärztekammer Sachsen in Dresden mit.

Falsche Impfausweise ausgestellt um Kita-Besuch zu ermöglichen

„Die Ärztin füllt die ihr vorgelegten Impfausweise aus und weiß, dass die Eltern der nicht mit der Masernschutzimpfung geimpften Kinder diesen Impfausweis in Gemeinschaftseinrichtungen vorlegen, um die dortigen Entscheidungsträger zu täuschen und ohne Masernschutz zur Aufnahme in die Gemeinschaftseinrichtung zu bewegen. Die Täuschung war offensichtlich erfolgreich, denn es wurden bereits Kinder auf diese Weise aufgenommen”, berichtet die Kammer. Der Nachweis einer Masernimpfung ist in Deutschland eine wesentliche Voraussetzung für den Besuch einer Kindertagesstätte.

Es drohen bis zu 3 Jahre Haft

Nach Ansicht der Sächsischen Landesärztekammer habe sich die Ärztin damit „des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 278 StGB und der Beihilfe zur mittelbaren Falschbeurkundung gemäß §§ 271, 27 StGB strafbar gemacht.” Eine solche Tat kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer betonte: „Für die Sächsische Landesärztekammer besteht ein hohes Interesse an der Verfolgung dieser Straftat, weil die Legitimation von Impfausweisen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Ärzte auf dem Spiel stehen.”

Falsche Atteste und Gefälligkeiten in der Corona-Krise

Bereits seit Juli 2020 weist die Sächsische Landesärztekammer immer wieder darauf hin, dass Ärzte, die Atteste wider besseren Wissens oder gar aus Gefälligkeit ohne individuelle Untersuchung/Konsultation ausstellen, gegen § 25 der Berufsordnung verstoßen und sich unter Umständen auch wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar machen. Dieser Hinweis war die Folge mehrfach nachgwiesener falscher Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht.

Ein Arzt beziehungsweise eine Ärztin muss laut Ärztekammer „bei der Ausstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse mit der notwendigen Sorgfalt verfahren und nach bestem Wissen seine ärztliche Überzeugung auszusprechen. Sogenannte Gefälligkeitsatteste ohne gesicherte ärztliche Diagnose werden nicht als berufsrechtsgemäß angesehen.”

Vor etwa zwei Wochen ging die Landesärztekammer außerdem gegen eine Ärztin aus dem Erzgebirge vor, die gegen die Corona-Maßnahmen auf Kundgebungen der sogenannten „Querdenker” in Erscheinung trat. Die Kammer stellte einen Strafantrag wegen Volksverhetzung.

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