Während in Deutschland die Modellprojekte zu Grippeschutzimpfungen erst allmählich entstehen, können sich die Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz mittlerweile in den meisten Kantonen auch in Apotheken impfen lassen. Ab 1. Oktober kommt ein weiterer hinzu: Dann darf auch in Aargauer Apotheken unter gewissen Voraussetzungen geimpft werden – gegen Grippe, FSME und Tetanus.
In den meisten Schweizer Kantonen ist es für Erwachsene eine Selbstverständlichkeit, sich einfach in einer Apotheke impfen zu lassen. Auf der Plattform impfapotheke.ch des Apothekerverbandes pharmaSuisse ist mit einem Klick auf eine Landkarte zu erfahren, in welcher Apotheke in den einzelnen Kantonen dies möglich ist. Noch keine Impfung, sondern nur eine Impfberatung bieten bislang die Kantone Aargau, Appenzell/Innerrhoden und Appenzell/Ausserrhoden an. Doch im Aargau ändert sich das in Kürze.
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Ab dem 1. Oktober 2020 ist es Aargauer Apothekern erlaubt, bestimmte Impfungen direkt bei Patienten durchzuführen. Dazu wurde die einschlägige Heilmittel- und Betäubungsmittelverordnung angepasst.
Demnach können Apothekerinnen und Apotheker ab kommendem Monat ohne ärztliche Verschreibung folgende Impfungen an Personen vornehmen:
- Impfung gegen Grippe
- Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
- Tetanus-Prophylaxe bei Verletzungen (Kombinationsimpfstoff)
Ausgenommen sind Impfungen bei Kranken, Schwangeren und unter 16-jährigen Personen. Apotheker, die Impfungen durchführen, müssen über den „Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme“ oder eine gleichwertige Ausbildung verfügen und die damit verbundenen Fortbildungspflichten erfüllen.
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