Ein Gutachten, das im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellt wurde, liefert vielfältige Anregungen zur Weiterentwicklung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Dagegen beurteilt das IGES-Institut die MVZ im zahnmedizinischen Bereich kritisch. Obwohl Apotheken dabei nicht angesprochen werden, verdient ein solches Thema, bei dem es um Fremdbesitz bei ambulanten Leistungserbringern geht, stets das besondere Interesse der Apotheker. Die DAZ stellt die Gutachten daher ausführlich vor.
Rund 15 Jahre nach der Einführung der Medizinischen Versorgungszentren im Jahr 2004 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Gutachten zur dieser Versorgungsform in Auftrag gegeben, das inzwischen vorgelegt wurde. Autoren sind die Juristen Professor Andreas Ladurner, Aalen und Professor Ute Walter, München, sowie die Gesundheitsökonomin Professor Beate Jochimsen, Berlin, die dem Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen angehört.
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Der Apotheker als Gründer oder Träger eines MVZ
MVZ im Aufwind
Die Gutachter betonen die grundlegenden Änderungen, die mit der Einführung der MVZ verbunden waren. Die Zulassung eines institutionellen Leistungserbringers habe mit dem bis dahin für den ambulanten Bereich prägenden Dogma ausschließlich personeller Leistungserbringer gebrochen.
Aufwärtstrend bei MVZ mit angestellten Ärzten
Das Gutachten beschreibt die Entwicklung der Regularien für MVZ und bietet eine umfassende Bestandsaufnahme. Demnach dominieren MVZ mit ausschließlich angestellten Ärzten. Ihre Zahl ist seit 2004 kontinuierlich gestiegen, Ende 2018 waren dies 2.480 MVZ. Dagegen stagniert die Zahl der MVZ mit Vertragsärzten schon lange. Im Juli 2015 entfiel die Voraussetzung, dass MVZ fachübergreifend organisiert sein müssen. Daraufhin konnten unter anderem auch rein zahnmedizinische MVZ (zMVZ) gegründet werden. Inzwischen sind etwa 5 Prozent der Zahnärzte in der vertragszahnärztlichen Versorgung in MVZ tätig. Ende 2019 existierten 950 zMVZ. Über 80 Prozent der zMVZ befinden sich in zahnärztlicher Trägerschaft, allerdings hat sich der prozentuale Anteil der zMVZ mit Krankenhäusern als Trägern von 2016 bis 2019 auf 17,4 Prozent der zMVZ verdreifacht.
Keine gesicherten Aussagen zur Versorgungsqualität
Neben vielen Regularien befassen sich die Gutachter ausführlich mit der Frage, ob die Versorgungsqualität in MVZ von der bei selbstständigen Ärzten abweicht. Doch wegen fehlender aussagekräftiger Daten kommen sie zu dem Schluss, dass die Bedenken hinsichtlich der Versorgungsqualität in deutschen MVZ in Investorenhand nach dem derzeitigen Stand der Gesundheitsökonomie weder bestätigt noch entkräftet werden können. Sie entwickeln daraufhin diverse Vorschläge für die regulatorische Weiterentwicklung der MVZ.
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