Am vergangenen Donnerstag lud der Landesapothekerverband Niedersachsen nach nunmehr dreieinhalb Jahren Pause wieder zum Zwischenahner Dialog. Unter anderem ging es um Kooperationen im Gesundheitswesen, Nachwuchsmangel und pharmazeutische Dienstleistungen aus Kassensicht.
Kooperationen im Gesundheitswesen sind eine nette Idee – und vielleicht schon bald unumgänglich, bedenkt man die vielfältigen Nachwuchssorgen der Leistungserbringer und die abnehmende Zahl der Betriebsstätten insbesondere in ländlichen Regionen. Doch wenn der Gesetzgeber die Zusammenarbeit wirklich will, müsse er zunächst die rechtlichen Hürden senken, betonte Rechtsanwalt Joachim Kasper am vergangenen Donnerstag beim Zwischenahner Dialog in Bad Zwischenahn, Niedersachsen.
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Aktuell stünde dem ein ganzer Strauß an Rechtsnormen im Weg – für die Apotheken allen voran der § 11 Apothekengesetz (ApoG). Dort heißt es schon in Absatz 1 Satz 1:
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